Münsingen - Bundesgericht gibt grünes Licht für das Dorfzentrum

Grünes Licht für den Bau des neuen Dorfzentrums in Münsingen: Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Anwohner gegen die Überbauungsordnung "Dorfzentrum Münsingen" abgewiesen. Das teilt der Münsinger Gemeinderat mit.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Laut Medienmitteilung des Münsinger Gemeinderates hat das Bundesgericht am 10. Juli 2006 entschieden und den unterlegenen Beschwerdeführern eine Gerichtsgebühr von 5'000 Franken auferlegt.

Die am 18. Mai 2003 vom Volk beschlossene Überbauungsordnung "Dorfzentrum Münsingen" sei damit endlich deblockiert und es könne nun das Baugesuchsverfahren unter anderem für den neuen Coop-Laden aufgenommen werden, hält der Münsinger Gemeinderat fest.

Sämtliche Rügen von den verschiedenen Gegnern dieses Projekts, wie denkmalschützerische Einwände oder Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Luftreinhaltung, haben sich damit laut Gemeinderat als haltlos und unbegründet erwiesen.

Das Bundesgericht bestätige, dass es sich beim geplanten Dorfzentrum um einen durchschnittlichen Emittenten handle und damit im Rahmen der kantonalen Massnahmeplanung zur Luftreinhaltung Platz habe, schreibt der Gemeinderat abschliessend. Mit dieser Planung werde die Gemeinde Münsingen weitere Entlastungsmassnahmen in lufthygienischer Hinsicht angehen.

www.muensingen.ch

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Erstellt: 19.07.2006
Geändert: 19.07.2006
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