Münsingen - Beschwerden gegen Dorfzentrum abgewiesen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat mehrere Beschwerden gegen das geplante Dorfzentrum Münsingen abgewiesen. Die eine Einsprechergruppe sah Vorgaben der Luftreinhaltung in Gefahr, die andere rügten planerische Mängel.
sda / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Mit dem Dorfzentrum Münsingen soll ein "lebendiges Dorfzentrum" mit Geschäften, Dienstleistungs- und Wohngebäuden entstehen. Die für das Bauvorhaben nötige Zonenplan-Änderung wird seit ihrer Publikation im Jahr 2002 von mehreren Einsprecher-Gruppen bekämpft.
Die eine Gruppe bilden die Eigentümer eines als schützenswert eingestuften Bauernhauses mit einem Obstbaumgarten, welches in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Dorfzentrum steht. Die Beschwerdeführer rügten die Wohn- und Siedlungsqualität als ungenügend, wie einem am Montag publizierten schriftlichen Verwaltungsgerichtsurteils zu entnehmen ist.
Die Räume zwischen den Baufeldern seien zu klein, Gebäudehöhe, Geschosszahl und Baudichte seien zu hoch, weshalb eine "erhebliche Beschattung" ihres Grundstücks befürchtet werden müsse. Zusammenfassend rügten die Einsprecher die Planung als "keine rücksichtsvolle nachbarliche Wohnüberbauung".
Im Einspracheverfahren wurde die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) vom Instruktionsrichter beigezogen. Die Fachstelle hielt in ihren Bericht fest, dass mit relativ geringen Änderungen auf den Baufeldern eine wesentliche Verbesserung erzielt werden könne. So schlug die KDP vor, mit Attikaaufbauten den Übergang zur Nachbarparzelle sanfter abzustufen und somit erträglicher zu gestalten.
Das Verwaltungsgericht kam deshalb in seinem ablehnenden Entscheid zum Schluss, dass die nachbarlichen Interessen der Beschwerdeführer nicht verletzt werden.
Luftreinhaltung
Eine zweite Gruppe, bestehend aus fünf Personen, wandte sich in ihrer Beschwerde gegen die im Planungsperimeter maximal erlaubten 2000 Fahrten pro Tag. Sie befürchtet Verstösse gegen Umweltschutzvorschriften, insbesonder der Luftreinhaltung.
Das Verwaltungsgericht erachtete den Massnahmenplan des Kantons zum Erreichen der Ziele der Emissionsbilanz bis 2015 als genügend. In den kommenden 10 Jahren darf die Fahrleistung des motorisierten Personenverkehrs um nicht mehr als 8 Prozent ansteigen. Das Gericht räumte zwar diesbezüglich mögliche Unsicherheiten ein, wies die Beschwerde in einem seperaten Urteil aber trotzdem ab.
www.muensingen.ch
Die eine Gruppe bilden die Eigentümer eines als schützenswert eingestuften Bauernhauses mit einem Obstbaumgarten, welches in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Dorfzentrum steht. Die Beschwerdeführer rügten die Wohn- und Siedlungsqualität als ungenügend, wie einem am Montag publizierten schriftlichen Verwaltungsgerichtsurteils zu entnehmen ist.
Die Räume zwischen den Baufeldern seien zu klein, Gebäudehöhe, Geschosszahl und Baudichte seien zu hoch, weshalb eine "erhebliche Beschattung" ihres Grundstücks befürchtet werden müsse. Zusammenfassend rügten die Einsprecher die Planung als "keine rücksichtsvolle nachbarliche Wohnüberbauung".
Im Einspracheverfahren wurde die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) vom Instruktionsrichter beigezogen. Die Fachstelle hielt in ihren Bericht fest, dass mit relativ geringen Änderungen auf den Baufeldern eine wesentliche Verbesserung erzielt werden könne. So schlug die KDP vor, mit Attikaaufbauten den Übergang zur Nachbarparzelle sanfter abzustufen und somit erträglicher zu gestalten.
Das Verwaltungsgericht kam deshalb in seinem ablehnenden Entscheid zum Schluss, dass die nachbarlichen Interessen der Beschwerdeführer nicht verletzt werden.
Luftreinhaltung
Eine zweite Gruppe, bestehend aus fünf Personen, wandte sich in ihrer Beschwerde gegen die im Planungsperimeter maximal erlaubten 2000 Fahrten pro Tag. Sie befürchtet Verstösse gegen Umweltschutzvorschriften, insbesonder der Luftreinhaltung.
Das Verwaltungsgericht erachtete den Massnahmenplan des Kantons zum Erreichen der Ziele der Emissionsbilanz bis 2015 als genügend. In den kommenden 10 Jahren darf die Fahrleistung des motorisierten Personenverkehrs um nicht mehr als 8 Prozent ansteigen. Das Gericht räumte zwar diesbezüglich mögliche Unsicherheiten ein, wies die Beschwerde in einem seperaten Urteil aber trotzdem ab.
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