Münsingen - Beschwerde gegen Dorfzentrum nun im Berner Rathaus

Das juristische Seilziehen um das neue Münsinger Dorfzentrum geht weiter: Nachdem der Regierungsstatthalter eine Beschwerde abgewiesen hatte, liegt nun eine Beschwerde auf dem Tisch der Kantonsregierung in Bern.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Regierungsstatthalter von Konolfingen hat am 12. Mai über die Gemeindebeschwerde zur Münsinger Volksabstimmung vom 30. November 2003 „Dorfzentrum - Landverkauf“ und „Dorfzentrum - Finanzielle Beteiligung an Einstellhalle“ entschieden. Der Regierungsstatthalter hatte die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte.

Nun teilen die Münsinger mit, gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters sei beim Regierungsrat des Kantons Bern eine Beschwerde eingereicht worden. Die Beschlüsse der Finanzgeschäfte Dorfzentrum seien deshalb nach wie vor noch nicht rechtskräftig.

Die Münsingerinnen und Münsinger hatten am 30. November des letzten Jahres an der Urne deutlich Ja gesagt zum Landverkauf des "Trauben"-Areals und zur Beteiligung der Gemeinde an der neuen Einstellhalle. Nach einem hitzigen Abstimmungskampf wurde dem Landverkauf mit 2'441 Ja gegen 1'452 Nein zugestimmt. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an der neuen Einstellhalle wurde mit 2'089 Ja gegen 1'799 Nein angenommen.
 
Das Volk folgte in der Abstimmung dem Münsinger Parlament, das den beiden Vorlagen am 30. Juni 2003 klar zugestimmt hatte. Die IG Münsinger Dorfzentrum, die sich bereits gegen die Überbauungsordnung gewehrt hatte, hatte das Referendum ergriffen.

www.muensingen.ch

Fehler gefunden?
Statistik

Erstellt: 18.06.2004
Geändert: 19.06.2004
Klicks heute:
Klicks total: