Münsingen - Bar kämpft für generelle Überzeit

Die Jeeva’s Café Bar an der Alten Bernstrasse 13 in Münsingen möchte am Freitag und Samstag generell bis 03.30 Uhr geöffnet haben können. Der Münsinger Gemeinderat beantragt dem Regierungsstatthalter, das Gesuch abzulehnen.

Res Reinhard, info@reinhards.ch
In der kurzen Medienmitteilung gibt der Münsinger Gemeinderat „bestehende Einsprachen“ als Grund für seine ablehnende Haltung an. Näher begründen mag der Münsinger Gemeindeschreiber Gerry Spichiger den Gemeinderatsentscheid gegenüber dem Internetportal BERN-OST nicht: „Wir stellen nur Antrag. Entscheiden muss der Regierungsstatthalter.“

Vom Internetportal BERN-OST auf die drohende Ablehnung der generellen Überzeitbewilligung angesprochen, gibt sich Barbesitzer Katiravel Jeeva kämpferisch: „Ich habe mir bereits einen Anwalt genommen und werde notfalls bis vor Bundesgericht gehen.“ Seit sechs Jahren führe er die Bar nun, und es habe nie Reklamationen gegeben. Jeeva fühlt sich von den Behörden verschaukelt: „Ich ersuchte für samstags und sonntags gesetzeskonform um eine generelle Überzeitbewilligung bis 03.30 Uhr. Jetzt wurde die Zeit auf dem Gesuch auf 02.30 Uhr geändert und das Gesuch soll auch noch abgelehnt werden.“

Regierungsstatthalter Ueli Zaugg hat bereits mit Jeeva gesprochen. Zum Antrag des Münsinger Gemeinderats will er sich aber noch nicht äussern, weil er die Begründung des Gemeinderats noch nicht gesehen hat. Dass die Gesuche um Überzeitbewilligung im Amt Konolfingen nur bis 02.30 Uhr bewilligt werden, bestätigt Zaugg. Es handle sich dabei eigentlich um eine Übereinkunft zwischen den Gastbetrieben. „Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht und braucht es auch nicht“, so Zaugg.

www.muensingen.ch

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Erstellt: 19.04.2006
Geändert: 20.04.2006
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