Münsingen - Auch die Gemeinde bangt um Geld
Im Konkursverfahren der Bärenmatte AG gehört auch die Gemeinde Münsingen zu den Gläubigern. Gemeindepräsident Erich Feller (Freie Wähler) erläutert die Situation.
Laura Fehlmann / Berner Zeitung BZ
Unter den Gläubigern der Bärenmatte AG befindet sich auch die Einwohnergemeinde Münsingen mit einer Forderung von gut eine halben Million Franken. Wie geht die Gemeinde vor, um zu ihrem Geld zu kommen?
Erich Feller: Die Forderungen der Gemeinde sind nicht alles Geldbeträge, sondern teilweise zu erbringende Leistungen. So musste zum Beispiel zulasten der Bauherrschaft ein Verbindungsweg von der Schulanlage Rebacker bis zum Bärenstutz erstellt werden sowie das Trottoir entlang des Bärenstutz. Die im Konkurs eingegebenen Anschlussgebühren werden grösstenteils aufgrund der Versteigerung durch das Konkursamt an die Gemeinde bezahlt.
Aus dem Konto Mehrwertabschöpfung hat die Gemeinde ja bereits 120 000 Franken an die Erschliessung eingeschossen. Wie sieht die Abrechnung des Kontos Mehrwertabschöpfung Bärenmatte schliesslich aus?
Die Einwohnergemeinde hat kein Geld eingeschossen. Die 120 000 Franken wurden mit der Mehrwertabgabe verrechnet und stellen die Abgeltung für das öffentliche Wegrecht dar, welches die Gemeinde auf dem Verbindungsweg erhält.
Wie werden die Geldbeträge verrechnet, auf die die Gemeinde unter Umständen verzichten muss?
Die Gegenleistung für die Verrechnung der Mehrwertabgabe ist erbracht worden. Die Bauten müssen nur noch abgenommen werden.
Kann das Parlament bei den Fragen um diesen Konkurs mitreden, oder liegen die Forderungen in der Kompetenz des Gemeinderates?
Grundsätzlich sollten keine offenen Forderungen verbleiben. Somit ist auch kein Beschluss des Parlamentes erforderlich. Offene Gebühren, welche allenfalls über einen Konkurs abgeschrieben werden müssten, liegen in der Kompetenz des Gemeinderates.
Gedenkt der Gemeinderat die Öffentlichkeit über seine Gläubigerrolle im Konkurs Bärenmatte AG zu informieren?
Eine Information ist vorgesehen, sobald die Bauten abgenommen, die Eintragungen im Grundbuch vorgenommen und die Ablieferungen durch das Konkursamt erfolgt sind. Hiermit ist definitiv klar, ob der Gemeinde Kosten verbleiben oder Einnahmeausfälle entstehen.
Konkurs Bärenmatte AG
Im Gemeindeparlament waren die unfertige Bärenmatte und deren Probleme auch ein Thema. Im März 2010 reichte die SVP die Interpellation «Bärenmatte – wie weiter?» ein. Die Partei wollte vom Gemeinderat wissen, mit welchem Betrag sich die Gemeinde an der Bärenmatte beteiligt habe und wie sie die Unterstützung dieses «Luxusprojekts» erkläre. Der Gemeinderat beteuerte damals: «Auf die Einwohnergemeinde kommen keine finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen zu.» Münsingen leistete mit 120000 Franken einen indirekten Beitrag an die Infrastruktur (siehe Interview). Schon als die Bärenmatte-Probleme im Gemeindeparlament diskutiert wurden, war bekannt, dass wegen des Konkurses der Hauptinvestorin Alcapo AG kein Geld für die Umgebungsarbeiten vorhanden war. Kurz darauf, im Frühjahr 2010, ging auch die Bärenmatte AG in Konkurs. Diese AG war zuständig für den Verkauf von Häusern und Wohnungen in der Siedlung. Einzige Bärenmatte-Aktionärin war die Hauptinvestorin Alcapo AG. Hinter beiden Aktiengesellschaften stand Martin Wüthrich aus Oberhofen. Er hatte zuerst das an die Bärenmatte angrenzende Restaurant Bären gekauft, später das Bauernhaus dahinter. Da er es aus Denkmalschutzgründen nicht abreissen durfte, restaurierte er es. Das Haus gehört heute zur Seniorenresidenz Bärenmattepark, die notabene Wüthrichs Ehefrau Nadia gehört. Nach den Konkursen der beiden Gesellschaften sagte Wüthrich, er habe sich «naiv in das Unternehmen Bärenmatte gestürzt» und sei wegen «unvorhersehbarer Schwierigkeiten» gescheitert. Ein Handwerker, der heute noch auf sein Geld wartet, sagt: «Er hatte die Kosten nicht im Griff. Die meisten Handwerker mussten Wohnungen kaufen.» Mehrere Firmen, darunter die Marazzi AG, verloren Geld. Sie beschreiten den Rechtsweg, um wenigstens einen Teil ihres Verlusts ausgleichen zu können.
Erich Feller: Die Forderungen der Gemeinde sind nicht alles Geldbeträge, sondern teilweise zu erbringende Leistungen. So musste zum Beispiel zulasten der Bauherrschaft ein Verbindungsweg von der Schulanlage Rebacker bis zum Bärenstutz erstellt werden sowie das Trottoir entlang des Bärenstutz. Die im Konkurs eingegebenen Anschlussgebühren werden grösstenteils aufgrund der Versteigerung durch das Konkursamt an die Gemeinde bezahlt.
Aus dem Konto Mehrwertabschöpfung hat die Gemeinde ja bereits 120 000 Franken an die Erschliessung eingeschossen. Wie sieht die Abrechnung des Kontos Mehrwertabschöpfung Bärenmatte schliesslich aus?
Die Einwohnergemeinde hat kein Geld eingeschossen. Die 120 000 Franken wurden mit der Mehrwertabgabe verrechnet und stellen die Abgeltung für das öffentliche Wegrecht dar, welches die Gemeinde auf dem Verbindungsweg erhält.
Wie werden die Geldbeträge verrechnet, auf die die Gemeinde unter Umständen verzichten muss?
Die Gegenleistung für die Verrechnung der Mehrwertabgabe ist erbracht worden. Die Bauten müssen nur noch abgenommen werden.
Kann das Parlament bei den Fragen um diesen Konkurs mitreden, oder liegen die Forderungen in der Kompetenz des Gemeinderates?
Grundsätzlich sollten keine offenen Forderungen verbleiben. Somit ist auch kein Beschluss des Parlamentes erforderlich. Offene Gebühren, welche allenfalls über einen Konkurs abgeschrieben werden müssten, liegen in der Kompetenz des Gemeinderates.
Gedenkt der Gemeinderat die Öffentlichkeit über seine Gläubigerrolle im Konkurs Bärenmatte AG zu informieren?
Eine Information ist vorgesehen, sobald die Bauten abgenommen, die Eintragungen im Grundbuch vorgenommen und die Ablieferungen durch das Konkursamt erfolgt sind. Hiermit ist definitiv klar, ob der Gemeinde Kosten verbleiben oder Einnahmeausfälle entstehen.
Konkurs Bärenmatte AG
Im Gemeindeparlament waren die unfertige Bärenmatte und deren Probleme auch ein Thema. Im März 2010 reichte die SVP die Interpellation «Bärenmatte – wie weiter?» ein. Die Partei wollte vom Gemeinderat wissen, mit welchem Betrag sich die Gemeinde an der Bärenmatte beteiligt habe und wie sie die Unterstützung dieses «Luxusprojekts» erkläre. Der Gemeinderat beteuerte damals: «Auf die Einwohnergemeinde kommen keine finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen zu.» Münsingen leistete mit 120000 Franken einen indirekten Beitrag an die Infrastruktur (siehe Interview). Schon als die Bärenmatte-Probleme im Gemeindeparlament diskutiert wurden, war bekannt, dass wegen des Konkurses der Hauptinvestorin Alcapo AG kein Geld für die Umgebungsarbeiten vorhanden war. Kurz darauf, im Frühjahr 2010, ging auch die Bärenmatte AG in Konkurs. Diese AG war zuständig für den Verkauf von Häusern und Wohnungen in der Siedlung. Einzige Bärenmatte-Aktionärin war die Hauptinvestorin Alcapo AG. Hinter beiden Aktiengesellschaften stand Martin Wüthrich aus Oberhofen. Er hatte zuerst das an die Bärenmatte angrenzende Restaurant Bären gekauft, später das Bauernhaus dahinter. Da er es aus Denkmalschutzgründen nicht abreissen durfte, restaurierte er es. Das Haus gehört heute zur Seniorenresidenz Bärenmattepark, die notabene Wüthrichs Ehefrau Nadia gehört. Nach den Konkursen der beiden Gesellschaften sagte Wüthrich, er habe sich «naiv in das Unternehmen Bärenmatte gestürzt» und sei wegen «unvorhersehbarer Schwierigkeiten» gescheitert. Ein Handwerker, der heute noch auf sein Geld wartet, sagt: «Er hatte die Kosten nicht im Griff. Die meisten Handwerker mussten Wohnungen kaufen.» Mehrere Firmen, darunter die Marazzi AG, verloren Geld. Sie beschreiten den Rechtsweg, um wenigstens einen Teil ihres Verlusts ausgleichen zu können.