Mühle Hunziken: Nächste Runde
Der Nachfolgestreit um das Lokal beschäftigt die Justiz ohne Ende. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt in Sachen Mühle Hunziken.
rei / Berner Zeitung BZ
Catherine Burkhart lässt den Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland nicht auf sich sitzen. Sie hatte ihre Anteile an der Mühle Hunziken Konzert GmbH zurückgefordert, die sie im Jahr 2011 für 60 000 Franken an den Thuner Blueser Philipp Fankhauser verkauft hatte. Doch das Gericht wies ihre Klage ab (siehe auch Ausgabe vom Samstag). «Wir werden den Entscheid anfechten», sagt Anwalt Willi Egloff. Auch den Kostenentscheid.
«Urteil wird mich ruinieren»
Denn die Tochter von Mühle-Gründer Peter Burkhart muss Gerichtskosten von 20 000 Franken übernehmen – das Maximum: Beim vorliegenden Streitwert reicht der Rahmen von 1000 Franken bis eben 20 000 Franken. Hinzu kommen für die Unterlegene die Gegenparteikosten von 21 200 Franken. «Dieses Urteil», sagt Catherine Burkhart, «würde mich ruinieren.»
Hängige Verfahren
Im Streit um die Mühle Hunziken sind derweil weitere Verfahren hängig:
Wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Sommer 2012 gegen die neue Mühle-Führung um Thomas Burkhart und Philipp Fankhauser.
Das Handelsgericht beschäftigt sich mit der turbulenten Gesellschafterversammlung vom August 2012: Es geht um die Frage, ob die Gesellschaft um Fankhauser das Stammkapital von 20000 auf 100 000 Franken erhöhen darf. Das Urteil steht aus.
Am 14. Januar 2014 wird die Auflösung der Eigentümergesellschaft verhandelt. Die Gesellschaft besteht aus Peter Burkharts Ehefrau Pia, Tochter Catherine und Sohn Thomas, dem Fankhauser-Verbündeten. «Falls sie sich nicht auf eine Regelung einigen, wird die Mühle versteigert», sagt Egloff.
Im Januar 2013 entschied das Regionalgericht, dass Peter Burkhart seinen Nachfolgern 47 000 Franken zurückzahlen muss. Die Begründung steht auch zehn Monate später noch immer aus. «Sobald sie vorliegt, werden wir diesen Entscheid anfechten», sagt Peter Burkhart.
«Urteil wird mich ruinieren»
Denn die Tochter von Mühle-Gründer Peter Burkhart muss Gerichtskosten von 20 000 Franken übernehmen – das Maximum: Beim vorliegenden Streitwert reicht der Rahmen von 1000 Franken bis eben 20 000 Franken. Hinzu kommen für die Unterlegene die Gegenparteikosten von 21 200 Franken. «Dieses Urteil», sagt Catherine Burkhart, «würde mich ruinieren.»
Hängige Verfahren
Im Streit um die Mühle Hunziken sind derweil weitere Verfahren hängig:
Wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Sommer 2012 gegen die neue Mühle-Führung um Thomas Burkhart und Philipp Fankhauser.
Das Handelsgericht beschäftigt sich mit der turbulenten Gesellschafterversammlung vom August 2012: Es geht um die Frage, ob die Gesellschaft um Fankhauser das Stammkapital von 20000 auf 100 000 Franken erhöhen darf. Das Urteil steht aus.
Am 14. Januar 2014 wird die Auflösung der Eigentümergesellschaft verhandelt. Die Gesellschaft besteht aus Peter Burkharts Ehefrau Pia, Tochter Catherine und Sohn Thomas, dem Fankhauser-Verbündeten. «Falls sie sich nicht auf eine Regelung einigen, wird die Mühle versteigert», sagt Egloff.
Im Januar 2013 entschied das Regionalgericht, dass Peter Burkhart seinen Nachfolgern 47 000 Franken zurückzahlen muss. Die Begründung steht auch zehn Monate später noch immer aus. «Sobald sie vorliegt, werden wir diesen Entscheid anfechten», sagt Peter Burkhart.