Mühle Hunziken: Keine Einigung im Streit um das Kulturlokal
Im Gerichtsverfahren um die Kontrolle über das Kulturlokal Mühle Hunziken in Rubigen haben sich die Parteien nach ganztägigen Vergleichsverhandlungen am Freitag ohne Resultat getrennt.
Dies gab die Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland am späten Nachmittag bekannt. Es sei nun an den Parteien, im Verlauf der nächsten Woche zu klären, ob sie sich einigen könnten. Es sei noch kein Termin für die Fortsetzung der Gerichtsverhandlung festgesetzt.
Hintergrund des Gerichtsverfahrens ist ein erbitterter Streit zwischen den ehemaligen Betreibern der "Mühle" rund um deren Gründer Pesche Burkhart und der neuen Crew rund um den Thuner Blues-Musiker Philipp Fankhauser und Burkhart-Sohn Thomas.
Der Streit gipfelte vorerst in einem Gerichtsverfahren, das diese Woche in Bern begann. Klägerin Catherine Burkhart, Tochter des Kulturlokal-Gründers, fordert vom Beklagten, dem Thuner Bluesmusiker Philipp Fankhauser, ihren 30-Prozent-Anteil an der Betreibergesellschaft Konzert GmbH zurück.
Sie habe ihren Anteil nämlich unter der Voraussetzung verkauft, dass Fankhauser auch die Liegenschaft erwerben würde, macht die Klägerin geltend. Dieser Kauf erfolgte jedoch nicht. Die Gegenseite bringt vor, der Kauf der Mühle sei lediglich eine von mehreren Varianten gewesen.
Der Anteil ist das Zünglein an der Waage bei der Kontrolle über die Betreibergesellschaft. Die GmbH ist auch Mieterin der Liegenschaft.