Mirchel - Keine Änderung des Abwasserreglementes nötig
Das auf Neujahr 2009 in Kraft getretene Abwasserreglement der Gemeinde Mirchel entspricht der übergeordneten Gesetzgebung. Es sind keine Reglementsänderungen nötig. Das hält der Gemeinderat von Mirchel in der Orientierungsschrift zuhanden der Gemeindeversammlung vom 27. November fest.
Neu-, Um- und Anbauten seit diesem Jahr massgebend. „Das neue Abwasserentsorgungsreglement entspricht ohne weiteres der übergeordneten Gesetzgebung“, hält der Gemeinderat in der Orientierungsschrift fest.
Das ab 1975 massgebende und auf Ende 2008 ersetzte frühere Abwasserreglement hat bis in die letzten Monate hinein diverse Fragen ausgelöst und zu juristischen Auseinandersetzungen geführt. Insbesondere die Berechnung und Rechnungsstellung der Anschlussgebühren sorgten für einige Unsicherheiten.
Im letzten Jahr beanstandeten Gebührenpflichtige mit Rechtsmitteln zwei Rechnungsverfügungen für Nachzahlungen nach An- und Umbauten. Insbesondere wurden die Gebührenpflicht im Landwirtschaftsbereich, die Anwendung des amtlichen Wertes und der Raumeinheiten sowie der Beginn der Verjährungsfrist hinterfragt. Gemeinderat, Regierungsstatthalter und Verwaltungsgericht befassten sich mit den beiden Einsprachen.
Der Gemeinderat hat nun nach Erwägungen der vorliegenden Fakten und Abwägung der finanziellen Auswirkungen beschlossen, auf einen Weiterzug an das Bundesgericht zu verzichten, wie er in einer Medienmitteilung vom Freitag schreibt. Die strittigen Gebühren beliefen sich auf rund 13'400 Franken. Rund 3'000 Franken davon kann die Gemeinde noch belasten. Der Gemeinderat schreibt: „Gesehen auf die gesamte Dauer des früheren Abwasserreglementes konnten somit 0,17 Prozent der Gebührenschuld nicht eingezogen werden. Dieser Debitorenverlust ist bescheiden.“
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