Linden - Verband für ARA Kiesen
Die Abgeordneten der sieben Verbandsgemeinden ARA Region Unteres Kiesental empfehlen, den Standort Kiesen auszubauen. Damit unterlag die Variante, die den Bau einer Grossanlage im Raum Münsingen/Rubigen vorsieht.
«Heute geht es um die Zukunft der ARA Region Unteres Kiesental», sagte Präsident Herbert Riem am Montagabend bei der Eröffnung der 99. Abgeordnetenversammlung im Restaurant Linde in Linden. Konkret ging es darum, zu entscheiden, welcher Variante der Vorzug über die Zukunft der ARA gegeben werden soll. Zur Auswahl stehen zwei Varianten: Die ARA Grosshöchstetten, Oberes Kiesental und Unteres Kiesental bauen und betreiben eine gemeinsame ARA in Kiesen (Variante 2), oder es wird im Raum Münsingen/ Rubigen eine gemeinsame ARA errichtet (Variante 3). Daran wären 24 Gemeinden beteiligt (vgl. nebenstehenden Bericht).
Nach einiger Diskussion entschieden sich die Abgeordneten der sieben Verbandsgemeinden Brenzikofen, Herbligen, Jaberg, Kiesen, Linden, Oberdiessbach und Oppligen einstimmig, ihrem Gemeinderat zu empfehlen, der Variante 2 den Vorzug zu geben. Das heisst, den Standort Kiesen (mit Anschluss von Konolfingen und Grosshöchstetten) zu realisieren. Hauptargumente für diesen Entscheid sind tiefere Kosten, Möglichkeit der Etappierung und geringste Eingriffe in die Landschaft. Die ARA Münsingen würde wie heute bestehen bleiben.
Bewusst geplante Defizite
Das Budget 2017 sieht bei einem Ertrag von 1,092 Millionen einen Ausgabenüberschuss von 327 800 Franken vor. «Wir legen mit Absicht ein Budget mit Defizit vor, damit der Gemeindeverband die überhöhte Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich abbauen kann», so die Begründung von Vorstandsmitglied Markus Stalder. Der Bestand der Spezialfinanzierung beträgt 1,842 Millionen. Die Abgeordneten genehmigten das Budget diskussionslos und einstimmig. An Investitionen sind 305 000 Franken geplant, wobei der Löwenanteil mit 200 000 Franken auf den Ersatz des Dekanters entfällt.
[i] Siehe auch...
- Newsbericht "Aare- und Kiesental - Aus vier mach zwei – oder eins" vom 23.11.2016