Linden - Schadenersatzforderung führt zu Reitverbot

Die Gemeinde Linden musste die Heilungskosten für ein verletztes Pferd übernehmen. Um zukünftigen Forderungen entgegenzuwirken, wird auf einigen Strassenabschnitten ein Reitverbot eingeführt.

pd/et, info@bern-ost.ch

Wie die Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch berichtet, hat der Gemeinderat Linden für gewisse Strassenabschnitte ein Reitverbot erlassen. Betroffen seien lediglich sehr steile Strassenabschnitte bei denen Abwasserrinnen eingebaut sind. Konkret handelt es sich um den Erizstutz, den Glasholzweg, die Schöntalhole, die obere Sonnseitenstrasse sowie den Zälgliweg.

Auslöser für das Verbot ist die Schadenersatzforderung einer Pferdebesitzerin. Ihr Pferd war auf dem Waldweg von Konolfingen via Güggel in die Strassenentwässerungsrinne getreten und hatte sich verletzt. Gestützt auf den Entscheid der Haftpflichtversicherung musste die Gemeinde Linden in der Folge die Heilungskosten des Pferdes übernehmen. Das beschlossene Reitverbot soll zukünftige Forderungen verhindern.


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Erstellt: 03.03.2016
Geändert: 03.03.2016
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