Linden - Ortsplanung wird neu gestartet
Nachdem das Verwaltungsgericht im März 2011 die Revision der Ortsplanung für ungültig erklärt hatte, nimmt die Gemeinde nun einen zweiten Anlauf. Gegenwärtig liegt der neue, abgespeckte Zonenplan zur Mitwirkung auf.
Stefan Kammermann, Thuner Tagblatt
Die Orientierungsversammlung verlief rekordverdächtig. In fünfzehn Minuten hatte am Mittwochabend der Gemeinderat in Linden alles gesagt und den fünfzehn anwesenden Bürgerinnen und Bürgern schien auch alles klar. Keine einzige Frage kam aufs Tapet. Dabei war mit der Neuauflage der Ortsplanungsrevision für Linden ein zukunftsweisendes Projekt traktandiert. Ein Projekt, das im Vorfeld viel zu reden gab, weil ein erster Versuch, die Ortsplanung zu revidieren, im März 2011 vom Verwaltungsgericht aufgrund einer Beschwerde für ungültig erklärt wurde (siehe Kasten). Mit der gegenwärtig laufenden Mitwirkung nimmt der Gemeinderat nun einen zweiten Anlauf, die revidierte Ortsplanung in abgespeckter Form unter Dach zu bringen. «Der Verwaltungsgerichtsentscheid hat einen irreparablen Schaden hinterlassen», hielt Gemeindepräsident Robert Schlapbach fest. Insbesondere deshalb, weil der Gerichtsentscheid den Spielraum für den Gemeinderat und damit auch die Entwicklungsmöglichkeiten der 1300-Seelen-Gemeinde eingeschränkt habe.
Weniger Bauland
Wie Bauvorsteher Thomas Baumann weiter erläuterte, habe der Gemeinderat aufgrund des reduzierten Spielraums mit der Neuauflage beschlossen, nur noch das Gebiet Bruuch als neues Bauland einzuzonen. Gegenüber der ersten Vorlage wird dabei der Grünbereich entlang des Fusswegs um zwei auf sieben Meter verbreitert. Die so geschaffene neue Wohnzone weist eine Fläche von 0,62 Hektaren auf. Damit wird die Gemeinde für die nächsten fünfzehn Jahre mit den schon bestehenden Reserven über insgesamt 1,9 Hektaren Baulandreserven verfügen. Mit der ersten Auflage waren noch 3,2 Hektaren Bauland vorgesehen. «Wir verfolgen nach wie vor die Strategie, eine attraktive Wohngemeinde zu bleiben», betonte Baumann. Es werde aber künftig schwieriger, das Dorf zu entwickeln. Zumal in der Gemeinde auch Bauland über Jahre hinweg gehortet werde. Mit der Neuauflage des Zonenplans trägt der Gemeinderat auch der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes vom 3. März Rechnung. Weil demnach neue Bauzonen voraussichtlich nur noch bis Ende Jahr genehmigt werden können und danach ein Moratorium von mindestens zwei Jahren gilt, will der Gemeinderat die neue Ortsplanungsrevision noch in diesem Jahr unter Dach bringen. So ist die öffentliche Auflage vom 17. Mai bis am 17. Juni vorgesehen. Zudem wird am 21. August eine ausserordentliche Gemeindeversammlung über das Vorhaben befinden. Im Rahmen der Mitwirkung sind die Unterlagen noch bis am 15. April auf der Gemeindeverwaltung einzusehen.
Die Vorgeschichte
Gerichtsfall Mit dem Wunsch, neue Dorfbewohner zu gewinnen, brachte der Gemeinderat von Linden im April 2009 die revidierte Ortsplanung vors Volk. Insgesamt sollten der Gemeinde nach der Revision mit neu eingezontem Land in den Gebieten Bruuch und Mösli 3,2 Hektaren Bauland zur Verfügung stehen. Doch die damals vom Souverän genehmigte Revision konnte wegen einer Beschwerde zweier Einwohner nicht rechtskräftig umgesetzt werden. Zwar hatte die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) die Beschwerde abgewiesen. Diese war eingereicht worden, nachdem das Amt für Gemeinden und Raumordnung entschieden hatte, die Revision der Ortsplanung sei rechtsgültig und die hängigen Einsprachen seien abzuweisen. Die Beschwerdeführer hatten schliesslich auch den Entscheid der JGK angefochten und das Verfahren vor das bernische Verwaltungsgericht weitergezogen. Sie machten vor Gericht geltend, die Gemeinde habe den Baulandbedarf für die nächsten fünfzehn Jahre falsch berechnet. Im März 2011 entschied das Verwaltungsgericht schliesslich, das Vorhaben nicht zu genehmigen, und hiess die Beschwerde gut. Das Gericht stützte sich dabei auf den zwischenzeitlich revidierten kantonalen Richtplan und bezeichnete die geplante Bauzone als zu gross. Wegen ungenügender ÖV-Erschliessung dürfe Linden unter den neuen Rahmenbedingungen nur den Mindestbedarf einzonen. Der Gemeinderat sah letztlich davon ab, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten.
Weniger Bauland
Wie Bauvorsteher Thomas Baumann weiter erläuterte, habe der Gemeinderat aufgrund des reduzierten Spielraums mit der Neuauflage beschlossen, nur noch das Gebiet Bruuch als neues Bauland einzuzonen. Gegenüber der ersten Vorlage wird dabei der Grünbereich entlang des Fusswegs um zwei auf sieben Meter verbreitert. Die so geschaffene neue Wohnzone weist eine Fläche von 0,62 Hektaren auf. Damit wird die Gemeinde für die nächsten fünfzehn Jahre mit den schon bestehenden Reserven über insgesamt 1,9 Hektaren Baulandreserven verfügen. Mit der ersten Auflage waren noch 3,2 Hektaren Bauland vorgesehen. «Wir verfolgen nach wie vor die Strategie, eine attraktive Wohngemeinde zu bleiben», betonte Baumann. Es werde aber künftig schwieriger, das Dorf zu entwickeln. Zumal in der Gemeinde auch Bauland über Jahre hinweg gehortet werde. Mit der Neuauflage des Zonenplans trägt der Gemeinderat auch der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes vom 3. März Rechnung. Weil demnach neue Bauzonen voraussichtlich nur noch bis Ende Jahr genehmigt werden können und danach ein Moratorium von mindestens zwei Jahren gilt, will der Gemeinderat die neue Ortsplanungsrevision noch in diesem Jahr unter Dach bringen. So ist die öffentliche Auflage vom 17. Mai bis am 17. Juni vorgesehen. Zudem wird am 21. August eine ausserordentliche Gemeindeversammlung über das Vorhaben befinden. Im Rahmen der Mitwirkung sind die Unterlagen noch bis am 15. April auf der Gemeindeverwaltung einzusehen.
Die Vorgeschichte
Gerichtsfall Mit dem Wunsch, neue Dorfbewohner zu gewinnen, brachte der Gemeinderat von Linden im April 2009 die revidierte Ortsplanung vors Volk. Insgesamt sollten der Gemeinde nach der Revision mit neu eingezontem Land in den Gebieten Bruuch und Mösli 3,2 Hektaren Bauland zur Verfügung stehen. Doch die damals vom Souverän genehmigte Revision konnte wegen einer Beschwerde zweier Einwohner nicht rechtskräftig umgesetzt werden. Zwar hatte die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) die Beschwerde abgewiesen. Diese war eingereicht worden, nachdem das Amt für Gemeinden und Raumordnung entschieden hatte, die Revision der Ortsplanung sei rechtsgültig und die hängigen Einsprachen seien abzuweisen. Die Beschwerdeführer hatten schliesslich auch den Entscheid der JGK angefochten und das Verfahren vor das bernische Verwaltungsgericht weitergezogen. Sie machten vor Gericht geltend, die Gemeinde habe den Baulandbedarf für die nächsten fünfzehn Jahre falsch berechnet. Im März 2011 entschied das Verwaltungsgericht schliesslich, das Vorhaben nicht zu genehmigen, und hiess die Beschwerde gut. Das Gericht stützte sich dabei auf den zwischenzeitlich revidierten kantonalen Richtplan und bezeichnete die geplante Bauzone als zu gross. Wegen ungenügender ÖV-Erschliessung dürfe Linden unter den neuen Rahmenbedingungen nur den Mindestbedarf einzonen. Der Gemeinderat sah letztlich davon ab, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten.