Linden - Neue Benützungsrichtlinien für die Zivilschutzanlagen

mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Für die Benützung der Zivilschutzanlagen der Gemeinde Linden gelten neu Richtlinien. Die Richtlinien sollen eine rechtsgleiche Behandlung der Benützer sicherstellen. Bisher wurde über die Benützungen jeweils von Fall zu Fall entschieden.

www.linden.ch

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Erstellt: 07.08.2002
Geändert: 07.08.2002
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