Linden - Kündigung war verhältnismässig
Das Verwaltungsgericht entschied: Die Kündigung der Gemeindeschreiberin Anna Maria Fritz beruhe auf triftigen Gründen.
Nora Scheidegger / Berner Zeitung BZ
Die Kündigung der Gemeindeschreiberin von Linden, Anna Maria Fritz, im April 2009 sorgte für einigen Wirbel (wir berichteten). «Ich wurde gemobbt, teilweise grenzte es fast an Nötigung, was ich ertragen musste», sagte sie 2009 gegenüber der Berner Zeitung BZ. Statt sie vor dem Mobbing zu schützen, habe der Gemeinderat ihr gekündigt. Der Gemeinderat hingegen nannte als Kündigungsgrund «ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis».
In der Folge erhob die ehemalige Angestellte Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, die jedoch abgewiesen wurde. Nun gelangte sie ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern.
Lange Liste
Computerspiele am Arbeitsplatz, ein «nicht immer angemessener» Umgangston, versäumte Fristen, eigenmächtiges Abändern eines Antrags eines Gemeinderatsmitglieds, abfällige Kommentare über einen Beschluss der Gemeindeversammlung: Die Liste der Verfehlungen, die der Gemeinderat der ehemaligen Gemeindeschreiberin vorwirft, ist lang.
Unmittelbarer Anlass für die Einleitung des Kündigungsverfahrens war jedoch ein Briefwechsel zwischen der ehemaligen Gemeindeschreiberin und einer AG, die einige Fragen an den Gemeinderat hatte. Diese hatte bei der damaligen Gemeindeschreiberin um Auskunft gebeten und reklamierte nun in einem Brief an den Gemeinderat: «Sie hat von den Gegebenheiten hier in Linden keine Ahnung oder kein Interesse daran.»
Vertrauen ist wichtig
Die ehemalige Angestellte reagierte prompt: Sie verfasste ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat ein Antwortschreiben und drohte mit einer Strafanzeige wegen Ehrverletzung, falls sich die AG nicht angemessen entschuldige. «Der Gemeinderat muss auf die Vertrauenswürdigkeit seiner Stabsstelle zählen können», hält das Gericht fest.
So muss er die Gewissheit haben, an ihn gerichtete Korrespondenz rechtzeitig zu erhalten. Das Verhalten der ehemaligen Gemeindeschreiberin im Fall der AG sei also durchaus geeignet, dieses Vertrauen zu erschüttern. Ihr Argument, sie habe den fraglichen Brief als Privatperson geschrieben, liess das Gericht nicht gelten: «Sie hat den Brief in ihrer Funktion als Gemeindeschreiberin zu Gesicht bekommen und auch so unterzeichnet», so das Urteil.
PC-Games am Arbeitsplatz
Auch das Abändern eines gemeinderätlichen Antrags nach eigenem Gutdünken sei mit ihrer Vertrauensstellung nicht zu vereinbaren. Und die Tatsache, dass Fritz während der Arbeitszeit Computergames gespielt hatte, wertete das Gericht gar als «Ausdruck mangelnden Respekts vor ihrer Funktion und auch dem Gemeinderat».
Die Ereignisse liessen dem Gericht den Schluss auf ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis und somit auf einen triftigen Kündigungsgrund zu. Dies alleine genügt allerdings nicht: «Die Kündigung muss auch verhältnismässig sein», erklärten die Richter.
In der Folge erhob die ehemalige Angestellte Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, die jedoch abgewiesen wurde. Nun gelangte sie ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern.
Lange Liste
Computerspiele am Arbeitsplatz, ein «nicht immer angemessener» Umgangston, versäumte Fristen, eigenmächtiges Abändern eines Antrags eines Gemeinderatsmitglieds, abfällige Kommentare über einen Beschluss der Gemeindeversammlung: Die Liste der Verfehlungen, die der Gemeinderat der ehemaligen Gemeindeschreiberin vorwirft, ist lang.
Unmittelbarer Anlass für die Einleitung des Kündigungsverfahrens war jedoch ein Briefwechsel zwischen der ehemaligen Gemeindeschreiberin und einer AG, die einige Fragen an den Gemeinderat hatte. Diese hatte bei der damaligen Gemeindeschreiberin um Auskunft gebeten und reklamierte nun in einem Brief an den Gemeinderat: «Sie hat von den Gegebenheiten hier in Linden keine Ahnung oder kein Interesse daran.»
Vertrauen ist wichtig
Die ehemalige Angestellte reagierte prompt: Sie verfasste ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat ein Antwortschreiben und drohte mit einer Strafanzeige wegen Ehrverletzung, falls sich die AG nicht angemessen entschuldige. «Der Gemeinderat muss auf die Vertrauenswürdigkeit seiner Stabsstelle zählen können», hält das Gericht fest.
So muss er die Gewissheit haben, an ihn gerichtete Korrespondenz rechtzeitig zu erhalten. Das Verhalten der ehemaligen Gemeindeschreiberin im Fall der AG sei also durchaus geeignet, dieses Vertrauen zu erschüttern. Ihr Argument, sie habe den fraglichen Brief als Privatperson geschrieben, liess das Gericht nicht gelten: «Sie hat den Brief in ihrer Funktion als Gemeindeschreiberin zu Gesicht bekommen und auch so unterzeichnet», so das Urteil.
PC-Games am Arbeitsplatz
Auch das Abändern eines gemeinderätlichen Antrags nach eigenem Gutdünken sei mit ihrer Vertrauensstellung nicht zu vereinbaren. Und die Tatsache, dass Fritz während der Arbeitszeit Computergames gespielt hatte, wertete das Gericht gar als «Ausdruck mangelnden Respekts vor ihrer Funktion und auch dem Gemeinderat».
Die Ereignisse liessen dem Gericht den Schluss auf ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis und somit auf einen triftigen Kündigungsgrund zu. Dies alleine genügt allerdings nicht: «Die Kündigung muss auch verhältnismässig sein», erklärten die Richter.