Linden - Gemeinde vergrössert den Mehrzweckplatz

Die Gemeindeversammlung stimmte dem Landabtausch beim Mehrzweckplatz zu. Genehmigt wurden auch die Rechnung 2017 und die beiden Reglementsänderungen. Diese betreffen die Wasserversorgung und das Gebührenreglement.

Margrit Kunz, Thuner Tagblatt

Zwischen dem Mehrzweckplatz und der Dorfstrasse in Linden befindet sich ein Streifen Land, der heute in Privatbesitz ist. Die Gemeinde möchte diese Parzelle erwerben und damit den Mehrzweckplatz vergrössern. Sie bietet dem Besitzer des Landes Realersatz an. Die Parzelle liegt heute noch in der Landwirtschaftszone und muss, damit die Ersatzparzelle gleichwertig ist wie diejenige an der Dorfstrasse, in die Mischzone umgezont werden. Dies macht eine Zonenplanänderung nötig. Die Gemeindeversammlung stimmte am Mittwochabend ohne Diskussion der Zonenplanänderung zu.

Positives Ergebnis

Die Rechnung 2017 schliesst mit einem Einnahmenüberschuss im Gesamthaushalt von 71 500 Franken. Beim allgemeinen Haushalt beträgt der Ertragsüberschuss 61 200 Franken, bei den Spezialfinanzierungen sind es 10 300 Franken. Es gibt mehrere Gründe für das gute Resultat: Etwas mehr Steuereinnahmen bei den juristischen Personen, mehr Geld aus dem Finanzausgleich, und es wurden Projekte verschoben. Die Rechnung 2017 wurde einstimmig angenommen.

Reglemente angepasst

Die Teilrevision des Wasserversorgungsreglements betrifft den Bereich des Löschwassers. Die Löschgebühr berechnet sich neu nach dem amtlichen Wert eines Gebäudes, da die GVB aus Datenschutzgründen die Gebäudeversicherungswerte nicht mehr zur Verfügung stellt. Der Gemeinderat hat die Anpassung der Grenzwerte so angesetzt, dass die Löschgebühr für die Hauptgebäude in gleicher Höhe geschuldet wird wie bisher. Die Teilrevision des Reglements wurde einstimmig genehmigt.

Auch beim Gebührenreglement wurde eine Teilrevision beschlossen. Der Gemeinderat schlug vor, die Kategorie der Hunde, die von der Taxe ausgenommen sind, zu ergänzen. Zusätzlich zu den im kantonalen Hundegesetz bestehenden Ausnahmen werden für Blinden-, Suchhunde, Schutzdiensthunde und Sanitäts- und Therapiehunde in Linden keine Taxen erhoben. Für den Erlass der Taxe muss der Besitzer nachweisen, dass der Hund eine Spezialausbildung absolviert hat und im Einsatz steht. Gleichzeitig mit der Befreiung dieser Hunde von der Hundetaxe hat der Gemeinderat beschlossen, die Taxe für den ersten Hund von 30 auf 50 Franken heraufzusetzen.


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Erstellt: 08.06.2018
Geändert: 08.06.2018
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