Linden - "Altersguillotine" für nebenamtliche Gemeindefunktionen

mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Für die nebenamtlichen Gemeindefunktionen gilt in Linden ab sofort das Erreichen des AHV-Rentenalters als Altersgrenze für Anstellungsverhältnisse. Nur in Ausnahmefällen sollen Personen im AHV-Rentenalter noch weiterbeschäftigt werden.

In letzter Zeit habe der Gemeinderat an der Anzahl der Bewerbungen festgestellt, dass die erwerbstätige Bevölkerung wieder ein wesentlich grösseres Interesse an auch kleineren Nebenerwerben zeige, schreibt er in seiner Medienmitteilung. Für heute bereits im Rentenalter stehende Beschäftige sollen nun "individuelle Rücktrittslösungen im gegenseitigen Einvernehmen" gesucht werden.

www.linden.ch

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Erstellt: 18.12.2002
Geändert: 18.12.2002
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