Lesermail: "Die ZPP Obstgarten schiesst am Ziel vorbei"

Véronique Stoupa aus Rubigen wehrt sich gegen die geplante Überbauung Obstgarten in Rubigen. Sorgen bereiten ihr die Baumasse und die Auslastung der Gebäude.

Véronique Stoupa, Rubigen

Am 28. November stimmt die Gemeinde Rubigen über das Geschäft "ZPP Obstgarten, Änderung der baurechtlichen Grundordnung" ab. Wer der geplanten Änderung der baurechtlichen Grundordnung kritisch gegenüber steht, hat kaum Möglichkeiten sich zu äussern.

 

Es ist nachvollziehbar, dass in der Botschaft der Gemeinde alle Aspekte der ZPP Obstgarten positiv dargestellt werden. Doch erstaunt es, dass mit Ausnahme der Gebäudehöhen nirgends auf die Dimensionen der geplanten Bauten eingegangen wird. Weder auf den Illustrationen, noch auf dem Werbevideo zum geplanten Referenzprojekt werden die Baukörper in ihrer ganzen Grösse dargestellt.  Deshalb macht es Sinn, genauer auf die Volumen der geplanten Bauten einzugehen und diese der aktuell geltenden baurechtlichen Grundordnung gegenüberzustellen.

 

Die Matte, auf welcher die Überbauung "Obstgarten" entstehen soll, besteht aus zwei Parzellen. Auf der oberen Parzelle steht ein schützenswerter Bauernhof, welcher auch im Falle einer Ablehnung der ZPP Obstgarten geschützt bleibt. Mit der aktuellen baurechtlichen Grundordnung ist es durchaus möglich, die Matte zu bebauen und attraktiven Wohnraum in unserer Gemeinde zu schaffen. Die Gemeinde würde, wie von den Rubiger:innen gewünscht, leicht wachsen und der Verkehr nur moderat ansteigen.

 

"Industrieähnlicher Block"

Zurzeit ist die untere Parzelle mit einer maximalen Gebäudehöhe von sechs Metern, einer maximalen Gebäudelänge von 25 Metern, und einer Ausnützungsziffer von 0.5 bebaubar. Für die obere Parzelle gilt eine maximale Gebäudehöhe von 7 Metern, eine maximale Gebäudelänge von 30 Metern und eine Ausnützungsziffer von 0.7.

 

Neu sollen jedoch deutlich höhere Bauten und auch deutlich längere Gebäude gebaut werden. Wir sprechen von einem industrieähnlichen Block mit einer Gebäudelänge von fast 68 Metern, einer Fassadenhöhe von 11,5 Metern und einer Breite von 16 Metern. Der zweite, dazu versetzte Block ist 56 Meter lang, 14,5 Meter hoch und 15,5 Meter breit. Sitzplätze sind in diesen Massen noch nicht enthalten. Die zwei Häuser unterhalb des Bauernhauses werden 13,5 Meter hoch. Die liebevoll als "Schür" und "Stöckli" bezeichneten Häuser haben mit rund 16 Metern, respektive 24 Metern ebenfalls beträchtliche Längen und sind sogar noch breiter als die geplanten Riegelbauten auf der unteren Parzelle.

 

Dazu kommt, dass die Auslastungsziffer (in der ZPP Geschossflächenziffer) auf 0.77 angehoben und über beide Parzellen betrachtet wird. Mit den riesigen, industrieähnlichen Bauten auf der unteren Parzelle wird die effektive Auslastungsziffer in der unteren Parzelle viel höher ausfallen und erreicht ein Auslastungsziffer von fast 1. Dies in einem Dorf mitten im Aaretal. Thematisiert werden muss auch die Tatsache, dass bei Zonen mit Planungsplicht Grünfläche für Sport von mindestens 600 Quadratmetern (z.B. Fussballplatz) vorgeschrieben sind. Hier wurde die vorgeschriebene Sportfläche ersatzlos gestrichen.

 

"Argument der Architekten darf nicht gelten"

Die geplanten Bauten passen nicht in unser Dorf. Das Argument der Architekten, welche auch die Eigentümer der unteren Parzelle sind, es werde eine Neuorientierung des Dorfbildes angestrebt darf nicht gelten. Mit diesem Argument kann jeder Bau legitimiert werden. Es steht ausser Frage, dass die Matte bebaut werden soll, das Projekt ZPP Obstgarten schiesst jedoch am Ziel vorbei.

 

Bauen, aber mit Vernunft. Deshalb ein klares NEIN  zur ZPP Obstgarten am 28. November 2021.


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Erstellt: 18.11.2021
Geändert: 18.11.2021
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