Lesermail - Worber „Saubannerzug“: Letzter Akt
Jean-Pierre Peternier äussert sich zum sogenannten Worber "Saubannerzug" von Ende Februar.
Jean Pierre Peternier, Worb
Wie schon hier berichtet, haben Ende Februar 2010 betrunkene Jugendliche in einem „Saubannerzug“ wahllos Hab und Gut von Anwohnern im Gebiet Paradiesweg-Promenadenstrasse-Nünenenstrasse- Wydenstrasse beschädigt oder gar zerstört. Die Polizei konnte zwei der drei Täter ermitteln, sie stammten aus dem Kreis der Oberstufenschule Worbboden.
Die entstandenen Schäden von rund zehntausend Franken sind behoben worden. Nichtversicherte und teilweise auch versicherte Schäden haben die Geschädigten selbst übernommen. Die strafrechtliche Seite des „Saubannerzuges“ wird zurzeit von der Jugendanwaltschaft bearbeitet. Dem Vernehmen nach dürften die Schuldigen zu Sozialeinsätzen verurteilt werden. Mehr Schmerzen werden den Angeklagten die zivilrechtlichen Forderungen einiger Geschädigter bereiten. Sie betragen rund sechstausend Franken und müssen von den Jugendlichen abgezahlt werden. Das wird den wohlverdienten Lehrlingslohn auf längere Zeit spürbar schmälern. Damit dürfte die materielle Sühne für die Untaten geleistet sein.
Man erinnert sich an den Aufruf: „Täter und Geschädigte haben auch in Worb ein Gesicht“. Die damit verbundene Erwartung gegenseitig über das Geschehene reden zu können und so aus der Anonymität heraus zu treten, hat sich erfüllt. Die Täter haben sich schriftlich an die Geschädigten gewandt, sich in aller Form entschuldigt und um ein Gespräch gebeten. Hier haben offenbar die Inhaber der staatlichen und der elterlichen Gewalt ihre Verantwortung wahrgenommen. Die geführten Aussprachen sind dem Vernehmen nach von beiden Seiten positiv bewertet worden. Die Jugendlichen haben einen ersten Schritt gemacht und sind um eine Erfahrung reicher in den neuen Lebensabschnitt mit der Berufslehre gestartet. Wie in einem der Gespräche erwähnt wurde, ist ihr Zähler wieder auf Null gestellt worden. Was kann man daraus lernen? Jugendliche sollen wissen, wo die Grenze liegt, ab der ein weiterer Alkoholkonsum so enthemmt, dass man zu jeder Untat bereit ist. Täter müssen damit rechnen eher früher als später gefasst zu werden und für ihre sinnlosen Taten einen spürbaren Preis bezahlen zu müssen. Geschädigte dürfen auf offizielle Wiedergutmachung hoffen und sollen nicht zur Selbstjustiz greifen. Eltern tragen eine hohe Verantwortung und können sich nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen, umso mehr in einer überschaubaren Gesellschaft, wie in Worb, Gerüchte aber auch Wahrheiten über Untaten sich schnell verbreiten. Es ist daher wichtig auf Vertrauen zu den Jugendlichen zu bauen und dabei auch ab und zu die präventive Wirkung von Kontrollen vor Ort nicht zu vernachlässigen.
Der Vorhang fällt über den letzten Akt: Die Untat des „Saubannerzuges“ ist gesühnt und die Geschädigten haben vergeben. Jugendanwalt, Eltern, Schule, Täter, Geschädigte und die lokalen Medien haben zu dieser sinnvollen Konfliktbewältigung viel beigetragen.
Die entstandenen Schäden von rund zehntausend Franken sind behoben worden. Nichtversicherte und teilweise auch versicherte Schäden haben die Geschädigten selbst übernommen. Die strafrechtliche Seite des „Saubannerzuges“ wird zurzeit von der Jugendanwaltschaft bearbeitet. Dem Vernehmen nach dürften die Schuldigen zu Sozialeinsätzen verurteilt werden. Mehr Schmerzen werden den Angeklagten die zivilrechtlichen Forderungen einiger Geschädigter bereiten. Sie betragen rund sechstausend Franken und müssen von den Jugendlichen abgezahlt werden. Das wird den wohlverdienten Lehrlingslohn auf längere Zeit spürbar schmälern. Damit dürfte die materielle Sühne für die Untaten geleistet sein.
Man erinnert sich an den Aufruf: „Täter und Geschädigte haben auch in Worb ein Gesicht“. Die damit verbundene Erwartung gegenseitig über das Geschehene reden zu können und so aus der Anonymität heraus zu treten, hat sich erfüllt. Die Täter haben sich schriftlich an die Geschädigten gewandt, sich in aller Form entschuldigt und um ein Gespräch gebeten. Hier haben offenbar die Inhaber der staatlichen und der elterlichen Gewalt ihre Verantwortung wahrgenommen. Die geführten Aussprachen sind dem Vernehmen nach von beiden Seiten positiv bewertet worden. Die Jugendlichen haben einen ersten Schritt gemacht und sind um eine Erfahrung reicher in den neuen Lebensabschnitt mit der Berufslehre gestartet. Wie in einem der Gespräche erwähnt wurde, ist ihr Zähler wieder auf Null gestellt worden. Was kann man daraus lernen? Jugendliche sollen wissen, wo die Grenze liegt, ab der ein weiterer Alkoholkonsum so enthemmt, dass man zu jeder Untat bereit ist. Täter müssen damit rechnen eher früher als später gefasst zu werden und für ihre sinnlosen Taten einen spürbaren Preis bezahlen zu müssen. Geschädigte dürfen auf offizielle Wiedergutmachung hoffen und sollen nicht zur Selbstjustiz greifen. Eltern tragen eine hohe Verantwortung und können sich nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen, umso mehr in einer überschaubaren Gesellschaft, wie in Worb, Gerüchte aber auch Wahrheiten über Untaten sich schnell verbreiten. Es ist daher wichtig auf Vertrauen zu den Jugendlichen zu bauen und dabei auch ab und zu die präventive Wirkung von Kontrollen vor Ort nicht zu vernachlässigen.
Der Vorhang fällt über den letzten Akt: Die Untat des „Saubannerzuges“ ist gesühnt und die Geschädigten haben vergeben. Jugendanwalt, Eltern, Schule, Täter, Geschädigte und die lokalen Medien haben zu dieser sinnvollen Konfliktbewältigung viel beigetragen.