Lesermail - "Fazit eines 'Saubannerzuges'"
Jean Pierre Peternier aus Worb zieht Bilanz über den 'Saubannerzug' durch Worb vom Februar dieses Jahres.
"Ende Februar 2010 haben betrunkene Jugendliche, Knaben und Mädchen im Alter von 15 bis 17 Jahren in einem 'Saubannerzug' wahllos Hab und Gut von Anwohnern im Gebiet Paradiesweg-Promenadenstrasse-Nünenenstrasse- Wydenstrasse beschädigt oder gar zerstört. Mit ihrem verantwortungslosen Verhalten haben die Täter wie schon berichtet nicht nur Sachen beschädigt, sondern zusätzlich Menschen und Tiere gefährdet. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger appellierten damals an die Täter gewissenhaft zu handeln und sich freiwillig der Polizei zu stellen. Ihre Identifikation sei nur eine Frage der Zeit, denn gesicherte Spuren und Zeugenbeobachtungen lägen vor. Die Jugendlichen hatten nicht den Mut zu ihren Untaten zu stehen, so dass die Polizei nachforschen musste und nach einiger Zeit öffentlich informieren konnte, dass die Täterschaft ermittelt wurde. Demnach stammten die Jugendlichen aus dem Kreis der Oberstufenschule Worbboden.
In der Zwischenzeit sind die verursachten Schäden von einigen tausend Franken behoben worden. Nichtversicherte Gegenstände haben die Geschädigten selbst bezahlen müssen. Selbst bei den versicherten Fällen fallen teilweise weitere Kosten für Selbstbehalte der Versicherten an. Die betroffenen Anwohner einerseits und die Versicherungsgesellschaften andrerseits werden deshalb über allfällige zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Täterschaft entscheiden.
Die strafrechtliche Seite des „Saubannerzuges“ obliegt nach der Aufklärung durch die Polizei nun dem Jugendanwalt. Das eher umfangreiche Dossier ist dem Vernehmen nach bei der Jugendanwaltschaft in Bearbeitung. Die Geschädigten sind gespannt zu welchen Urteilen die zuständigen Gerichtinstanzen finden werden.
Soweit die materielle Betrachtungsweise dieser unerfreulichen Angelegenheit. Ebenso wichtig sind aber auch die menschlichen Aspekte, denn hier kann Einiges nachgeholt werden. Nachdem die Täterschaft feststeht wäre es einem respektvollen Zusammenleben förderlich, wenn sich die Jugendlichen bei den Geschädigten persönlich entschuldigen würden. Dies würde die gereizte Stimmung im betroffenen Gebiet entspannen helfen. Denn erst kürzlich wieder konnten kleinere Untaten zu nächtlicher Stunde durch die Aufmerksamkeit und das Eingreifen von Anwohnern vermieden werden. Besonders stossend empfinden es die Geschädigten, dass sie die Täterschaft nicht namentlich kennen, denn in den polizeilichen Informationen werden nach geltendem Recht die Namen von Tätern nicht genannt. Inoffiziell aber werden die Namen der Jugendlichen in Worb öffentlich genannt. In einer vernünftigen Gesellschaft gibt es die Sitte der Entschuldigung und auch jene der Vergebung. Entscheidend ist, dass dies nur von Angesicht zu Angesicht möglich ist. An aufgeklärten Untaten darf nicht der Makel der Anonymität haften bleiben. Täter und Geschädigte haben ein Gesicht, auch in Worb. Zu einem guten Ende kann die ganze Geschichte kommen, wenn die Inhaber der staatlichen Gewalt und die Inhaber der elterlichen Gewalt zu ihrer Verantwortung stehen. So können die Jugendlichen den ersten Schritt machen und werden um eine Erfahrung reicher in ihrem spannenden Leben."
Jean Pierre Peternier, Worb
In der Zwischenzeit sind die verursachten Schäden von einigen tausend Franken behoben worden. Nichtversicherte Gegenstände haben die Geschädigten selbst bezahlen müssen. Selbst bei den versicherten Fällen fallen teilweise weitere Kosten für Selbstbehalte der Versicherten an. Die betroffenen Anwohner einerseits und die Versicherungsgesellschaften andrerseits werden deshalb über allfällige zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Täterschaft entscheiden.
Die strafrechtliche Seite des „Saubannerzuges“ obliegt nach der Aufklärung durch die Polizei nun dem Jugendanwalt. Das eher umfangreiche Dossier ist dem Vernehmen nach bei der Jugendanwaltschaft in Bearbeitung. Die Geschädigten sind gespannt zu welchen Urteilen die zuständigen Gerichtinstanzen finden werden.
Soweit die materielle Betrachtungsweise dieser unerfreulichen Angelegenheit. Ebenso wichtig sind aber auch die menschlichen Aspekte, denn hier kann Einiges nachgeholt werden. Nachdem die Täterschaft feststeht wäre es einem respektvollen Zusammenleben förderlich, wenn sich die Jugendlichen bei den Geschädigten persönlich entschuldigen würden. Dies würde die gereizte Stimmung im betroffenen Gebiet entspannen helfen. Denn erst kürzlich wieder konnten kleinere Untaten zu nächtlicher Stunde durch die Aufmerksamkeit und das Eingreifen von Anwohnern vermieden werden. Besonders stossend empfinden es die Geschädigten, dass sie die Täterschaft nicht namentlich kennen, denn in den polizeilichen Informationen werden nach geltendem Recht die Namen von Tätern nicht genannt. Inoffiziell aber werden die Namen der Jugendlichen in Worb öffentlich genannt. In einer vernünftigen Gesellschaft gibt es die Sitte der Entschuldigung und auch jene der Vergebung. Entscheidend ist, dass dies nur von Angesicht zu Angesicht möglich ist. An aufgeklärten Untaten darf nicht der Makel der Anonymität haften bleiben. Täter und Geschädigte haben ein Gesicht, auch in Worb. Zu einem guten Ende kann die ganze Geschichte kommen, wenn die Inhaber der staatlichen Gewalt und die Inhaber der elterlichen Gewalt zu ihrer Verantwortung stehen. So können die Jugendlichen den ersten Schritt machen und werden um eine Erfahrung reicher in ihrem spannenden Leben."
Jean Pierre Peternier, Worb