Leser:innenmail: "Ohne ZPP Obstgarten verlieren alle"

Das Gebiet Obstgarten im Zentrum Rubigens soll bebaut werden. Nach einem von der Stimmbevölkerung versenkten Anlauf probiert es der Gemeinderat von Neuem, stösst allerdings immer noch auf Widerstand, wie BERN-OST berichtete. Nachdem sich die IG "Anwohner Obstgarten" kritisch zum zweiten Versuch mit einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) geäussert hat, melden sich nun andere Anwohner:innen, die die ZPP 2.0 befürworten: "Sie ist eine Chance, um Einfluss nehmen zu können."

Olaf Gerwig, Tanja Baudenbacher, Antoinette und Marcel Filli, Sabine und Thomas Oppliger sowie weitere Anwohner:innen

Im November lehnten die Rubiger Stimmbürger:innen die ZPP Obstgarten 1.0 ab. Der Gemeinderat möchte mit der ZPP Obstgarten 2.0 die positiven Punkte mit einer neuen ZPP beibehalten und mit dem Mitwirkungsverfahren die Bevölkerung aktiv zur Mitgestaltung anregen.

 

Die Gemeinde hat die ZPP Obstgarten 2.0 mit guten Absichten lanciert. Am Mitwirkungsanlass konnten die Vorteile einer ZPP jedoch nicht aufgezeigt werden. Ein Grossteil der Anwesenden hat sich an der Vorgehensweise des Gemeinderats gestört und ihr Misstrauen geäussert.

 

"ZPP 1.0 hätte Lebensqualität verbessert"

Im Prozess zur ZPP Obstgarten 1.0 hätten durch diverse Mitwirkungen aus der Bevölkerung Anpassungen erreicht werden können, welche zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner:innen beigetragen hätten. Dazu gehörten zum Beispiel die Erschliessung via Thunstrasse/Stöcklimattweg statt via Dorfmattweg oder Moosstrasse/Stöcklimattweg oder der öffentliche Fussweg durch den Obstgarten oder das Trottoir auf dem Grundstück des Obstgartens entlang dem Dorfmattweg. Durch die Ablehnung der ZPP Obstgarten 1.0 sind diese Errungenschaften auch verloren gegangen.

 

"Gemeinderat möchte Errungenschaften beibehalten"

Der Gemeinderat möchte mit der Lancierung der überarbeiteten ZPP diese Errungenschaften beibehalten und die Überbauung des Obstgartens nicht sich selbst überlassen. Auch die heiss umkämpften Gebäudehöhen wurden angepasst. In der ZPP Obstgarten 1.0 waren Gebäude mit drei beziehungsweise vier Vollgeschossen geplant. In der ZPP Obstgarten 2.0 sind diese Gebäudehöhen auf zwei respektive drei Vollgeschosse beschränkt worden. Die neue ZPP übernimmt somit die baulichen Masse gemäss neuem Baureglement der angrenzenden Zonen, welches kürzlich von der Rubiger Bevölkerung in der Ortsplanungsrevision mit über 75 Prozent angenommen wurde. So können im unteren Bereich (Grundstück 2192) zwei Vollgeschosse mit Attika und im oberen Bereich (Grundstück 120) drei Vollgeschosse realisiert werden. So gelten für alle umliegenden Grundstücke dieselben Rahmenbedingungen.

 

Mit der Vorgabe der Erschliessung in der ZPP ist auch sichergestellt, dass das Bauernhaus erhalten und in das Gesamtprojekt eingeplant werden muss und nicht einfach sich selbst überlassen bleibt. Mit dem Mitwirkungsverfahren hat die Bevölkerung von Rubigen die Möglichkeit, weitere Vorschläge und Änderungen einfliessen zu lassen.

 

"Ohne ZPP Obstgarten verlieren wir alle"

Die Diskussion zur ZPP Obstgarten 2.0 muss unbedingt sachlich geführt werden. Denn die ZPP ist ein wichtiges Instrument, um grössere Bauprojekte, so wie beim Obstgarten, zu kontrollieren, Rahmenbedingungen sowie Auflagen festzulegen und im Baureglement verbindlich zu verankern.

 

Ohne ZPP Obstgarten 2.0 verlieren wir alle! Dann können wir uns nur noch überraschen lassen, was auf dem Grundstück des Obstgartens gebaut wird.

 

Es ist dann auch offen, ob das Bauernhaus jemals in einem Bauprojekt berücksichtigt wird. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass nur das untere Grundstück überbaut wird und die Erschliessung wird dann über den Dorfmattweg oder über die Moosstrasse/Stöcklimattweg erfolgen.

 

Was wir mit der ZPP Obstgarten 2.0 gewinnen

  • Durch die Erschliessung via Thunstasse/Stöcklimattweg wird das ganze Quartier nicht zusätzlich mit motorisiertem Verkehr belastet
  • Öffentlicher Fussweg durch den Obstgarten ist gewährleistet, somit entstehen sichere Verbindungswege für Kinder und Erwachsene
  • Ein Trottoir entlang dem Dorfmattweg auf dem Grundstück des Obstgartens ist sichergestellt
  • Das Bauernhaus muss erhalten bleiben und wird Bestandteil der zukünftigen Überbauung, da die Erschliessung der unterirdischen Parkierung über das Grundstück des Bauernhauses erfolgen muss.
  • Es wird nach denselben Rahmenbedingungen und Vorgaben der umliegenden Grundstücke und derer Zonenzuordnung gebaut
  • Gestaltungsgrundsätze für die Gebäude und Vorgaben für die Gestaltung der Aussenräume werden verbindlich geregelt.

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Erstellt: 05.04.2022
Geändert: 06.04.2022
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