Landiswil - Gnadenfrist für die Hütte im Geissrüggen-Wald

Geschossen wird hier schon länger nicht mehr. Trotzdem hat der Unteroffiziersverein Grosshöchstetten-Biglen erreicht, dass die Hütte im Geissrüggen-Wald noch stehen bleiben kann.

Laura Fehlmann, Berner Zeitung BZ

Eine Gnadenfrist konnte der Unteroffiziersverein Grosshöchstetten-Biglen (UOV) erreichen. Allerdings brauchte es viel dafür: ein Flugblatt, eine Unterschriftensammlung, einen regen Briefwechsel und sogar einen Rechtsanwalt. Aber ein Zwischenziel hat der UOV erreicht: Die Hütte, die der Verein 1972 im Geissrüggen-Wald selber aufgestellt hat, muss nicht bis Ende Jahr rückgebaut werden. «Das gibt uns eine Verschnaufpause», sagt Urs Baumer, Vorstandsmitglied des UOV. Dessen Klublokal, eine hölzerne Hütte neben dem ehemaligen Armeeschiessplatz, wurde vor nicht allzu langer Zeit mit neuen Fenstern und einer Solaranlage versehen. Der UOV nutzt die Baracke im Geissrüggen-Wald nicht nur für gesellige, sondern auch für sportliche Anlässe wie Orientierungsläufe. Bis zwanzigmal pro Jahr vermietet der Verein auch an Auswärtige und kann so einen Teil seiner Kosten decken, denn er bezahlt für die Nutzung monatlich 100 Franken. Aber das Amt für Wald besteht darauf, dass die Hütte wegmuss. Im März liess das Amt dem UOV die Kündigung zukommen. «Wir bitten Sie, den Rückbau sämtlicher Anlagen bis zum 31. 12. 2014 zu vollziehen. Sämtliche Gebäudeteile sind aus dem Waldareal zu entfernen und die benützte Waldfläche zu rekultivieren», steht im Kündigungsschreiben.

Frist verlängert

Um den Abriss zu verhindern, gelangte der UOV an die Schlichtungsbehörde und erreichte eine Verlängerung. Der Anwalt, der den Verein vertritt, meint sogar, dass die Frist erst Ende Juni 2018 ablaufe. Das sieht Michael Gloor, Leiter Staatsforstbetrieb des Kantons Bern, aber anders: «Nachdem wir unsere Kündigung zurückgezogen haben und die Schlichtungsbehörde das Verfahren als erledigt abgeschrieben hat, werden wir die Ende 2016 auslaufende Nutzungsvereinbarung nicht mehr verlängern.» Da der Schiessplatz nicht mehr bestehe und die Hütte auch nicht für forstliche Zwecke genutzt werde, erfülle sie ihren Sinn nicht mehr, sagt Gloor. «Die Standortgebundenheit ist nicht mehr gegeben. Die Hütte darf deshalb noch höchstens bis Ende 2016 stehen bleiben. Da läuft der Vertrag aus.»

Petition an Regierungsrat

Damit dürfte die derzeit laufende Unterschriftensammlung gegen den Abriss und für einen langjährigen Mietvertrag wenig bis nichts bewirken. Der UOV will aber nicht einfach aufgeben. «Wir werden die Petition bei Regierungsrat Andreas Rickenbacher einreichen», sagt Urs Baumer. Zuvor hat der Verein in der Bevölkerung ein Flugblatt mit dem Titel «Nein zum Abriss» verteilt und einen Tag der offenen Tür in der Hütte organisiert, an dem gut achtzig Personen kamen. Der UOV selber hat den Schiessbetrieb in der ehemaligen Kiesgrube schon länger eingestellt, weil die Nachfrage nach Schiessübungen immer mehr abnahm. Jetzt wirkt der Ort unberührt. Am Rand liegt ein Biotop für «Glögglifrösche». Aber bis vor kurzem haben Gruppen, auch aus dem nahen Ausland, den Platz für Schiesstrainings genutzt. So lobt die paramilitärische Gruppe Spartanat den Schiessplatz und titelt «Feuer frei in der Schweiz». Waffen über die Grenze zu bringen, sei kein Problem.

Auf Autos geschossen

«Beim Joggen im Geissrüggen-Wald stellte ich fest, dass in der Kiesgrube intensiv geschossen wurde, teils auch mit Maschinengewehren», sagt Urs Baumer. Zudem hat er Autos fotografiert, die Schusslöcher aufwiesen. Einmal ging dabei eine Ölwanne kaputt, das Öl lief aus, und die Feuerwehr Regio Gumm musste zusammen mit der Berufsfeuerwehr Bern die verschmutzte Erde ausbaggern und entsorgen. Der Verein erreichte daraufhin ein Schiessverbot. Die Kiesgrube ist jetzt abgesperrt. Auf einem Schild steht: «Halt. Betreten verboten. Belasteter Standort.» Ende Jahr soll nun der Schiessplatz saniert und aufgeforstet werden. Dafür besorgt sein wird der VBS-Betrieb Armasuisse, begleitet vom kantonalen Amt für Wasser und Abfall. Dem UOV beziehungsweise der Waldhütte bleibt noch die Gnadenfrist bis 2016.


[i] Siehe auch News-Artikel "Landiswil - Ohne Schiessplatz droht der Hütte im Geissrüggen-Wald der Abriss" vom 25.9.2014...

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Erstellt: 04.10.2014
Geändert: 04.10.2014
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