Landiswil - Entschädigung für Eltern

Der Gemeinderat von Landiswil hat beschlossen, Familien, die weiter als 1,5 km von der Schule oder der Schulbusroute wohnen und schulpflichtige Kinder haben, zu entschädigen, wenn sie Schüler bis zur 3. Klasse transportieren.

pd, Berner Zeitung BZ
Falls mehrere Familien im gleichen Gebiet betroffen sind, teilen sie die Fahrten und/oder Entschädigung untereinander auf.

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Erstellt: 18.11.2013
Geändert: 18.11.2013
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