Konolfingen - Verwaltungsgericht sagt Nein zu Mobilfunkanlage
Eine in Konolfingen geplante Mobilfunkanlage der Swisscom beeinträchtigt das Ortsbild zu stark. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat eine Beschwerde gegen das Vorhaben gutgeheissen und verfügt, das Baugesuch sei abzuweisen.
sda / Res Reinhard, info@reinhards.ch
28 Beschwerdeführende aus Konolfingen und dem benachbarten Niederhünigen haben sich gegen die 25 Meter hohe Antennenanlage gewandt und nun Recht bekommen, wie dem am Montag publik gemachten Urteil des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist.
Bei einem Augenschein gelangte das Gericht zum Schluss, die Anlage mit ihrem 25 Meter hohen, freistehenden Mast beeinträchtige das Ortsbild "deutlich", wie es in der Begründung heisst. Dies sei vor allem vom Kreuzplatz her und von der nördlichen Dorfeinfahrt aus der Fall.
Der Regierungsstatthalter von Konolfingen und die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hatten die Beschwerde abgewiesen, doch nun wurde sie von der höheren Instanz gutgeheissen. Die projektierte Anlage trete "als Fremdkörper deutlich hervor", wirke störend und beeinträchtige das Ortsbild erheblich.
Das Gericht schliesst sich damit der Kommission zur Pflege der
Orts- und Landschaftsbilder (OLK), Gruppe Mittelland, an, die ebenfalls zu diesem Befund gelangt war. Vom zentralen Kreuzplatz aus trete der Antennenmast "massiv in Erscheinung"; auch bilde er eine Konkurrenz zum Kirchturm.
Swisscom akzeptiert
Die unterlegene Swisscom Mobile AG dagegen wirft der OLK eine vorgefasste Meinung zu Mobilfunkanlagen in Dorfzentren vor, die nicht rechtskonform sei. Zudem sei das städtebauliche Prinzip, möglichst weit weg von Hangkanten zu bauen, auf Mobilfunkanlagen nicht anwendbar.Diese seien aus funktechnischen Gründen auf eine gewisse Höhe angewiesen.
Dennoch akzeptiert Swisscom das Urteil und tritt vom Projekt zurück, wie Sprecher Sepp Frey auf Anfrage sagte. Bezüglich einer neuen Planung sei noch alles offen.
www.konolfingen.ch
Bei einem Augenschein gelangte das Gericht zum Schluss, die Anlage mit ihrem 25 Meter hohen, freistehenden Mast beeinträchtige das Ortsbild "deutlich", wie es in der Begründung heisst. Dies sei vor allem vom Kreuzplatz her und von der nördlichen Dorfeinfahrt aus der Fall.
Der Regierungsstatthalter von Konolfingen und die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hatten die Beschwerde abgewiesen, doch nun wurde sie von der höheren Instanz gutgeheissen. Die projektierte Anlage trete "als Fremdkörper deutlich hervor", wirke störend und beeinträchtige das Ortsbild erheblich.
Das Gericht schliesst sich damit der Kommission zur Pflege der
Orts- und Landschaftsbilder (OLK), Gruppe Mittelland, an, die ebenfalls zu diesem Befund gelangt war. Vom zentralen Kreuzplatz aus trete der Antennenmast "massiv in Erscheinung"; auch bilde er eine Konkurrenz zum Kirchturm.
Swisscom akzeptiert
Die unterlegene Swisscom Mobile AG dagegen wirft der OLK eine vorgefasste Meinung zu Mobilfunkanlagen in Dorfzentren vor, die nicht rechtskonform sei. Zudem sei das städtebauliche Prinzip, möglichst weit weg von Hangkanten zu bauen, auf Mobilfunkanlagen nicht anwendbar.Diese seien aus funktechnischen Gründen auf eine gewisse Höhe angewiesen.
Dennoch akzeptiert Swisscom das Urteil und tritt vom Projekt zurück, wie Sprecher Sepp Frey auf Anfrage sagte. Bezüglich einer neuen Planung sei noch alles offen.
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