Konolfingen - Umstrittener Anwalt muss hinter Gitter
Das Bezirksgericht Lenzburg hat Rechtsanwalt R. P. wegen mehrfacher Veruntreuung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann war auch im Kanton Bern tätig gewesen.
hrh, Berner Zeitung BZ
Mehrere Jahre lief die Untersuchung im Fall des Rechtsanwalts R. P. Über 30 Zivil- und Strafkläger hatten ihm vorgeworfen, Geld veruntreut zu haben. Am Bezirksgericht Lenzburg hat nun der Prozess stattgefunden. Der Angeklagte wurde wegen mehrfacher Veruntreuung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der heute 55-Jährige, der in Lenzburg eine Anwaltskanzlei führte, war auch im Kanton Bern tätig gewesen.
Grosse Summen veruntreut
Vorgeworfen wurden R. P. Delikte mit einer Summe von 1,6 Millionen Franken. In den meisten dieser Fälle wurde der Anwalt schuldig gesprochen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Als Verwalter und Bevollmächtigter von Stockwerkeigentümer-Gesellschaften und Erbengemeinschaften hatte er grosse Geldbeträge abgezweigt. Der Verteidiger hatte eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten gefordert. Das Bezirksgericht folgte jedoch dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte eine unbedingte Gefängnisstrafe von vier Jahren. Die Richter gingen sogar noch weiter und auferlegten R. P. drei Jahre Berufsverbot.
Der Lenzburger Anwalt war hauptsächlich im Kanton Aargau tätig, er machte sich aber auch im Kanton Bern strafbar, unter anderem in Konolfingen, wo er aufgewachsen ist. Dort war er Willensvollstrecker eines Nachlasses. Die Erben warfen ihm vor, sich vom Nachlass unberechtigterweise 13 000 Franken ausbezahlt zu haben. Vom Lenzburger Gericht wurde R. P. deswegen für schuldig befunden. R. P. wohnt heute in Wien. Einen ersten Gerichtstermin hatte er kurzfristig platzen lassen – aus gesundheitlichen Gründen, wie er ausrichten liess. Auch beim neu angesetzten Prozess war R. P. nicht im Gerichtssaal. Wegen eines Spitalaufenthalts könne er nicht an der Verhandlung teilnehmen. Ob R. P. seinen Fall weiterzieht, steht noch nicht fest. Offen ist auch, ob er seine Strafe antreten wird, wenn das Urteil rechtskräftig ist. «Sonst müsste ein Auslieferungsgesuch gestellt werden», sagt Silvio Mayer, Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Lenzburg.
Grosse Summen veruntreut
Vorgeworfen wurden R. P. Delikte mit einer Summe von 1,6 Millionen Franken. In den meisten dieser Fälle wurde der Anwalt schuldig gesprochen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Als Verwalter und Bevollmächtigter von Stockwerkeigentümer-Gesellschaften und Erbengemeinschaften hatte er grosse Geldbeträge abgezweigt. Der Verteidiger hatte eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten gefordert. Das Bezirksgericht folgte jedoch dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte eine unbedingte Gefängnisstrafe von vier Jahren. Die Richter gingen sogar noch weiter und auferlegten R. P. drei Jahre Berufsverbot.
Der Lenzburger Anwalt war hauptsächlich im Kanton Aargau tätig, er machte sich aber auch im Kanton Bern strafbar, unter anderem in Konolfingen, wo er aufgewachsen ist. Dort war er Willensvollstrecker eines Nachlasses. Die Erben warfen ihm vor, sich vom Nachlass unberechtigterweise 13 000 Franken ausbezahlt zu haben. Vom Lenzburger Gericht wurde R. P. deswegen für schuldig befunden. R. P. wohnt heute in Wien. Einen ersten Gerichtstermin hatte er kurzfristig platzen lassen – aus gesundheitlichen Gründen, wie er ausrichten liess. Auch beim neu angesetzten Prozess war R. P. nicht im Gerichtssaal. Wegen eines Spitalaufenthalts könne er nicht an der Verhandlung teilnehmen. Ob R. P. seinen Fall weiterzieht, steht noch nicht fest. Offen ist auch, ob er seine Strafe antreten wird, wenn das Urteil rechtskräftig ist. «Sonst müsste ein Auslieferungsgesuch gestellt werden», sagt Silvio Mayer, Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Lenzburg.