Konolfingen - Schutzraum Sonnrainstrasse mit teuren Baumängeln
Der öffentliche Schutzraum Sonnrainstrasse, welcher in Friedenszeiten als Autoeinstellhalle genutzt wird, weist gravierende Baumängel auf. Die Gemeinde Konolfingen muss sich an den Reparaturkosten voraussichtlich mit über 130'000 Franken
mg / res reinhard, info@reinhards.ch
Der öffentliche Schutzraum Sonnrainstrasse wurde anfangs der Neunzigerjahre
gemeinsam mit einer privaten Bauherrschaft erstellt. Er weist 390 Schutzplätze auf (340 Plätze für Gemeinde, 50 Plätze privat). Der Eingangsbereich weist schwere Baumängel auf, weil wegen eines technischen Defekts an der Aufbereitungsanlage dem Beton Gips beigemischt wurde.
Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 340'000 Franken. Wie der Konolfinger Gemeinderat in der Februar-Ausgabe des "Chonufingers" schreibt, muss sich die Gemeinde an den Kosten im Verhältnis zu den Schutzplätzen, also voraussichtlich mit 137'743 Franken beteiligen. Die verbleibenden Kosten werden durch die übrigen Parteien (Betonlieferant, Unternehmer, Hauseigentümer, usw.) getragen. Es ist vorgesehen, die Sanierungsarbeiten in diesem Frühjahr auszuführen.
Wie der Gemeinderat schreibt, sei er "enttäuscht, dass ein fast neues Bauwerk bereits solch hohe Reparaturkosten verursacht." Um die Interessen der Gemeinde zu wahren, sei ein spezialisierter Anwalt beigezogen worden. Der Dienstbarkeitsvertrag vom 16. Februar 1998 verpflichte jedoch die Gemeinde zu einer Beteiligung an Unterhalts- und Reparaturkosten.
gemeinsam mit einer privaten Bauherrschaft erstellt. Er weist 390 Schutzplätze auf (340 Plätze für Gemeinde, 50 Plätze privat). Der Eingangsbereich weist schwere Baumängel auf, weil wegen eines technischen Defekts an der Aufbereitungsanlage dem Beton Gips beigemischt wurde.
Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 340'000 Franken. Wie der Konolfinger Gemeinderat in der Februar-Ausgabe des "Chonufingers" schreibt, muss sich die Gemeinde an den Kosten im Verhältnis zu den Schutzplätzen, also voraussichtlich mit 137'743 Franken beteiligen. Die verbleibenden Kosten werden durch die übrigen Parteien (Betonlieferant, Unternehmer, Hauseigentümer, usw.) getragen. Es ist vorgesehen, die Sanierungsarbeiten in diesem Frühjahr auszuführen.
Wie der Gemeinderat schreibt, sei er "enttäuscht, dass ein fast neues Bauwerk bereits solch hohe Reparaturkosten verursacht." Um die Interessen der Gemeinde zu wahren, sei ein spezialisierter Anwalt beigezogen worden. Der Dienstbarkeitsvertrag vom 16. Februar 1998 verpflichte jedoch die Gemeinde zu einer Beteiligung an Unterhalts- und Reparaturkosten.