Konolfingen - Kantonsregierung tritt auf Raffaelstiftung-Beschwerde nicht ein

Der Eltern- und Förderverein der Raffaelstiftung (ELFÖR) kann gegen einen Brief der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion nicht Beschwerde erheben, weil dieser nur die Ergebnisse einer Besprechung bestätigt und keinen Verfügungs

AID/Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Am 30. Januar 2006 bestätigte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion der Raffael-Stiftung auf Grund einer gemeinsamen Besprechung in einem Brief, dass die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die Subventionierung der Raffaelstiftung per 31. Juli 2007 einstelle und mit der Heimstätte Bärau einen Leistungsvertrag für ein neues Angebot für Menschen mit Autismus abschliessen werde. Gegen diesen Brief erhob der Eltern- und Förderverein der Raffael-Stiftung (ELFÖR) beim Regierungsrat Beschwerde.

Der Regierungsrat tritt nun auf die Beschwerde des ELFÖR nicht ein, weil der umstrittene Brief der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom 30. Januar 2006 keinen Verfügungscharakter hat. Das AID teilt mit, das Schreiben vom 30. Januar 2006 sei nur eine Bestätigung der einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbarten Eckpunkte zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf die Zukunft der Raffael-Stiftung. Mit einer Beschwerde angefochten werden können jedoch nur Dokumente mit Verfügungscharakter.

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kanton und der Raffael-Stiftung ist durch einen Leistungsvertrag geregelt. Darin werden insbesondere die von der Raffael-Stiftung zu erbringenden Leistungen sowie deren Abgeltung festgelegt. Der geltende Leistungsvertrag ist auf das Jahr 2006 befristet und enthält keine Zusicherung für eine Fortsetzung.

Zur Motion Pulver „Zukunft für die Raffael-Stiftung“ und zur vom Eltern- und Förderverein der Raffael-Stiftung eingereichten Petition wird sich der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt inhaltlich äussern.

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Erstellt: 29.06.2006
Geändert: 29.06.2006
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