Konolfingen - Betriebsbewilligung für das Alterszentrum Kiesenmatte

Nach der neuen Heimverordnung des Kantons Bern benötigt jedes Alters- und Pflegeheim eine Betriebsbewilligung. Das Alterszentrum Kiesenmatte hat diese Bewilligung jetzt erhalten. Sämtliche Anforderungen werden erfüllt.

Res Reinhard, info@reinhards.ch
Für die Betriebsbewilligung müssen nicht weniger als 26 verschiedene Kriterien erfüllt werden. Beispielsweise müssen geeignete Betriebs-, Pflege- und Sicherheitskonzepte vorliegen und - hohe - Qualitätsstandards in der Pflege- und Betreuung nachgewiesen werden können. Erwartet werden weiter ein qualitativer und quantitativer Stellenplan, die notwendigen Ausbildungen für Heimleitung und Pflegedienstleitung, erfüllte Auflagen der Lebensmittelkontrolle und Gebäudeversicherung sowie ein professionelles Qualitätsmanagement.

Das Team in der Kiesenmatte hat auf Anhieb alle Bedingungen erfüllt und per 1. Juli 2005 von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die notwendige Betriebsbewilligung erhalten.

Das von einer Stiftung getragene Alterszentrum Kiesenmatte besteht aus einem Alters- und Pflegeheim mit 45 Einzelzimmern und einer Alterssiedlung mit 31 Wohnungen. 54 Frauen und 6 Männer teilen sich knapp 33 Stellen.

Im nächsten Jahr wird das in Konolfingen stark verwurzelte Zentrum den 20. Geburtstag feiern können. Sofern die anstehende Zonenplanänderung von den Stimmberechtigten gutgeheissen wird, sind in naher Zukunft unter anderem der Bau eines grösseren Speisesaals, dringend nötige Anpassungen in Küche und Wäscherei sowie die Einrichtung einer besonderen Abteilung für demenzkranke Bewohnerinnen und Bewohner geplant.

www.konolfingen.ch

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Erstellt: 28.07.2005
Geändert: 29.07.2005
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