Konolfingen - Bedingt für Messerstecher

Der Messerstecher von Worb wird zu 16 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Zusätzlich wird er gebüsst.

ats / Berner Zeitung BZ
«Das Urteil ist ein harter Schuss vor den Bug eines jungen Aggressors», sagte Gerichtspräsident Zwahlen. Beurteilt wurde vom Kreisgericht Konolfingen der Fall eines 23-jährigen Schweizers, der wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiteren Vergehen wie Tätlichkeit, Drohung und Sachbeschädigung angeklagt war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann sich im Sommer 2007 der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Er stach damals in einer Auseinandersetzung mit einem 17-Jährigen vor einer Bar in Worb zu und verletzte diesen dabei an der Seite.

Ein Schuldspruch erfolgte ebenfalls wegen Drohung, versuchter Nötigung, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung, begangen vor der Reitschule in Bern.

Im Hinblick auf das stabile Umfeld des Täters sprach das Kreisgericht die Strafe bedingt auf drei Jahre aus. Der junge Mann muss zusätzlich 800 Franken Busse und 10000 Franken Verfahrenskosten zahlen.

Ein Artikel aus der

www.worb.ch

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Erstellt: 26.03.2009
Geändert: 03.06.2009
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