Konolfingen - Arbeitssicherheit im neuen Gemeindehaus
Die Vorschriften über die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gelten seit 2000 auch für die Gemeinden. Die Arbeitsplätze im neuen Konolfinger Gemeindehaus wurden deshalb überprüft und wo nötig angepasst.
mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Bisher galten die SUVA-Vorschriften nur für Gewerbe- und Industriebetriebe. Seit 2000 sind ähnliche Bestimmungen auch für die Gemeinden in Kraft: Die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) geben vor, was zum Schutz des Personals vorzukehren ist. Sie gelten für alle Bereiche, Werkhof wie Verwaltung. Frau Kaasli, dipl. Physiotherapeutin und Ergonomin, hat sämtliche Arbeitsplätze im neuen Konolfinger Gemeindehaus überprüft. Stuhl und Tische wurden auf die Benutzer eingestellt, Leuchten, Geräte, Pflanzen, wo nötig umplatziert. Schliesslich wurde das Personal in der richtigen Körperhaltung geschult.
www.konolfingen.ch
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