Konolfingen - Antennen nur noch in der Arbeitszone
Die Konolfinger Gemeindeversammlung stimmte einer Ergänzung des Baureglements zu, die den Mobilfunkantennenbau im Dorf grundsätzlich neu regeln soll.
Christof Vuille / Berner Zeitung BZ
Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung dürfen Antennen auf dem Gebiet der Gemeinde Konolfingen in Zukunft nur noch in Arbeitszonen errichtet werden. Bis anhin konnten Konzessionäre wie die Swisscom auf dem ganzen Gemeindeareal ein Baugesuch stellen. Weiterhin braucht es aber die Zustimmung des entsprechenden Grundeigentümers, wie Gemeindepräsident Peter Moser (SVP) an der Versammlung sagte.
«Mit der neuen Regelung können wir einen Antennenwildwuchs weitestgehend verhindern.» Ziel der neuen Regelung ist auch, dass keine der ungeliebten Antennen in ein Wohngebiet zu stehen kommt. Als mögliche Standorte kommen demnach nur noch die Areale von Nestlé und Bonotec sowie Abschnitte entlang der Thun- und Emmentalstrasse infrage.
Ortsbild schützen
Die Ergänzung des Baureglements durch den neuen Artikel 11 bis geht auf einen Antrag der Swisscom von 2005 zurück, die beim Bahnhof eine neue Antenne bauen wollte. Das Verwaltungsgericht lehnte die Antenne zwei Jahre später aus Gründen des Ortsbildschutzes ab. Ein weiterer Antrag der gleichen Firma wurde 2009 sistiert, da sich viele Bürgerinnen und Bürger über eine eventuell erhöhte Strahlenbelastung besorgt zeigten. Gegen den neuen Artikel erhoben zwei Privatpersonen und Swisscom-Konkurrent Orange Einsprache.
Die Telekommunikationsfirma war der Meinung, dass die Regelung zu einer Behinderung der Konzessionäre führe. Die Privatpersonen wiederum bemängelten, dass die neuen möglichen Standorte trotzdem mitten in Wohngebieten lägen und Anwohner durch die Strahlung belästigt werden könnten. An Verhandlungen mit der Gemeinde konnte keine Einigung gefunden werden.
Grundsätzliches Verbot unmöglich
Ein grundsätzliches Bauverbot für Antennen ist aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids von 2010 nicht durchsetzbar. Allerdings habe der Konolfinger Gemeinderat gemäss Moser versucht, den Antennenbau noch weiter einzuschränken: «Wir wollten einen Mindestabstand von sechzig Metern zur Zonengrenze durchsetzen. Das wurde aber vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nicht zugelassen.» Der neu geschaffene Antennenartikel wird nun dem AGR zur Genehmigung und zum Erledigen der Einsprachen weitergeleitet.
«Mit der neuen Regelung können wir einen Antennenwildwuchs weitestgehend verhindern.» Ziel der neuen Regelung ist auch, dass keine der ungeliebten Antennen in ein Wohngebiet zu stehen kommt. Als mögliche Standorte kommen demnach nur noch die Areale von Nestlé und Bonotec sowie Abschnitte entlang der Thun- und Emmentalstrasse infrage.
Ortsbild schützen
Die Ergänzung des Baureglements durch den neuen Artikel 11 bis geht auf einen Antrag der Swisscom von 2005 zurück, die beim Bahnhof eine neue Antenne bauen wollte. Das Verwaltungsgericht lehnte die Antenne zwei Jahre später aus Gründen des Ortsbildschutzes ab. Ein weiterer Antrag der gleichen Firma wurde 2009 sistiert, da sich viele Bürgerinnen und Bürger über eine eventuell erhöhte Strahlenbelastung besorgt zeigten. Gegen den neuen Artikel erhoben zwei Privatpersonen und Swisscom-Konkurrent Orange Einsprache.
Die Telekommunikationsfirma war der Meinung, dass die Regelung zu einer Behinderung der Konzessionäre führe. Die Privatpersonen wiederum bemängelten, dass die neuen möglichen Standorte trotzdem mitten in Wohngebieten lägen und Anwohner durch die Strahlung belästigt werden könnten. An Verhandlungen mit der Gemeinde konnte keine Einigung gefunden werden.
Grundsätzliches Verbot unmöglich
Ein grundsätzliches Bauverbot für Antennen ist aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids von 2010 nicht durchsetzbar. Allerdings habe der Konolfinger Gemeinderat gemäss Moser versucht, den Antennenbau noch weiter einzuschränken: «Wir wollten einen Mindestabstand von sechzig Metern zur Zonengrenze durchsetzen. Das wurde aber vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nicht zugelassen.» Der neu geschaffene Antennenartikel wird nun dem AGR zur Genehmigung und zum Erledigen der Einsprachen weitergeleitet.