Konolfingen - Aargauer Notar zockt Erben ab
Wenig Leistung, überrissene Rechnung: Diesen Vorwurf erhebt ein Berner Anwalt gegen seinen Berufskollegen R. P. Der Lenzburger Rechtsanwalt und Notar, gegen den wegen Vermögensdelikten ermittelt wird, knöpfte drei Klienten im Zuge einer Erbschaft viel Geld ab.
Herbert Rentsch / Berner Zeitung BZ
«Es ist ein Riesenfrust für meine Klientschaft.» Der Berner Rechtsanwalt Gian Sandro Genna nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn er über seinen Berufskollegen R. P. spricht. Über jenen Rechtsanwalt und Notar, gegen den im Aargau wegen Verdachts auf Veruntreuung ermittelt wird. Und der als Liegenschaftsverwalter in Aarberg viel Geschirr zerschlagen hat (wir berichteten). Anwalt Genna ist Rechtsvertreter dreier Personen aus dem Raum Konolfingen, die das Erbe ihrer verstorbenen Mutter aufteilen wollten. Sie hatte R. P. testamentarisch als Willensvollstrecker ihres Nachlasses bestimmt.
Honorar: 23 000 Franken
Über die Aufteilung des Erbes – zwei Liegenschaften und ein Betrag auf einem Bankkonto – waren sich die drei Nachkommen einig. Doch Anwalt R. P. liess sich viel Zeit. «Ein Jahr lang ging nichts», kritisiert Gian Sandro Genna. Erst als der Regierungsstatthalter eine Beschwerde gegen R. P. guthiess und diesem eine Frist setzte, machte er einen Erbteilungsvorschlag. Dieser sei aber unbrauchbar gewesen, sagt Genna. Die Erbteilung fand dann ohne Mitwirkung von R. P. statt. Doch für seine Arbeit verlangte er nachträglich über 23 000 Franken. Als «völlig überrissen» taxiert Genna diesen Betrag. «P. hat es geschafft, die Erbschaft tatenlos zu horten, um für sich ein maximales Honorar herauszuschlagen.» Dieses Honorar zog R. P. dem Bankkonto der Erbschaft gleich direkt ab. Die Erben versuchten, das Honorar anzufechten, doch das Gericht im Kanton Aargau entschied zugunsten des Lenzburger Notars. Genna riet den Nachkommen zu bezahlen.
Verdacht auf Veruntreuung
Machenschaften wie im Fall der Konolfinger Erben kennen Juristen im Kanton Aargau bestens. «Seine übersetzten Honorare sind in unserer Branche seit Jahren ein Thema», sagt ein Rechtsanwalt, der Klienten vertritt, die durch R. P. geschädigt wurden. Das schade dem Image von Anwälten und Notaren. In die Schlagzeilen geriet R. P. vor drei Wochen. Die «Aargauer Zeitung» machte publik, dass die Staatsanwaltschaft seit über einem Jahr gegen den Lenzburger Notar ermittelt. Er wird verdächtigt, Geld von Stockwerkeigentümern und einer Wohnbaugenossenschaft veruntreut zu haben. Zudem machen Handwerker, die seine Villa renovierten, unbezahlte Rechnungen geltend. Seine Spuren hat R. P. auch in Aarberg hinterlassen. Dort beklagten sich Mieter, dass er ihnen als Hausverwalter die Nebenkostenabrechnungen immer wieder vorenthielt. Und zwei Gemeinschaften von Stockwerkeigentümern trennten sich von ihm, weil er teils Unterhaltsrechnungen nicht bezahlte und Abrechnungen nicht vorlegte. Vor drei Wochen weilte R. P., der seinen Wohnsitz mit «Wien» angibt, angeblich im Ausland. Gemäss Informationen dieser Zeitung soll er in den letzten Tagen aber in Aarberg und in der Innerschweiz gesehen worden sein. Die Staatsanwaltschaft Kanton Aargau beantwortet die Frage nicht, ob R. P. in Untersuchungshaft sitzt oder zur Verhaftung ausgeschrieben ist. Philippe Umbricht, leitender Oberstaatsanwalt, sagt nur: «Er steht uns zur Verfügung.» Weitere Informationen sind nicht zu erhalten, weil es «ein laufendes Strafverfahren» ist.
Warum nicht in U-Haft?
In Anwaltskreisen herrscht Kopfschütteln darüber, dass R. P. nicht längst in U-Haft sitzt. «Dabei besteht Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und die Gefahr, dass weitere strafbare Handlungen ausgeführt werden», sagt ein Aargauer Rechtsanwalt. Auch Gian Sandro Genna kann der Aargauer Staatsanwaltschaft in diesem Fall bisher kein Kränzchen winden. Er spricht von einem «schleppenden Verfahren». «Ich frage mich, warum die Behörden nicht früher reagiert und die Öffentlichkeit vor dem Geschäftsgebaren von R. P. geschützt haben.»
Aargau
Kritik an Staatsanwaltschaft Der Fall des Lenzburger Rechtsanwalts und Notars R. P. zieht im Kanton Aargau weitere Kreise. Ins Schussfeld der Kritik ist auch die Staatsanwaltschaft gekommen. Die «Aargauer Zeitung» berichtet in ihrer gestrigen Ausgabe über einen früheren Angestellten des Rechtsanwalts, der die Ermittlungen im Dezember 2010 ins Rollen gebracht hatte. Er hatte eine betroffene Wohnbaugenossenschaft zu einer Strafanzeige ermutigt und die Untersuchungsbehörde auf weitere Fälle hingewiesen. Doch aussagen durfte er bisher nicht, weil er auf rechtlichen Beistand pochte. Jetzt kritisieren er und seine Mitstreiter die Staatsanwaltschaft. Sie hätte verhindern sollen, dass R. P. weitere Klienten schädigte. Zudem sei das Verfahren fast das ganze Jahr 2011 sistiert gewesen.
Honorar: 23 000 Franken
Über die Aufteilung des Erbes – zwei Liegenschaften und ein Betrag auf einem Bankkonto – waren sich die drei Nachkommen einig. Doch Anwalt R. P. liess sich viel Zeit. «Ein Jahr lang ging nichts», kritisiert Gian Sandro Genna. Erst als der Regierungsstatthalter eine Beschwerde gegen R. P. guthiess und diesem eine Frist setzte, machte er einen Erbteilungsvorschlag. Dieser sei aber unbrauchbar gewesen, sagt Genna. Die Erbteilung fand dann ohne Mitwirkung von R. P. statt. Doch für seine Arbeit verlangte er nachträglich über 23 000 Franken. Als «völlig überrissen» taxiert Genna diesen Betrag. «P. hat es geschafft, die Erbschaft tatenlos zu horten, um für sich ein maximales Honorar herauszuschlagen.» Dieses Honorar zog R. P. dem Bankkonto der Erbschaft gleich direkt ab. Die Erben versuchten, das Honorar anzufechten, doch das Gericht im Kanton Aargau entschied zugunsten des Lenzburger Notars. Genna riet den Nachkommen zu bezahlen.
Verdacht auf Veruntreuung
Machenschaften wie im Fall der Konolfinger Erben kennen Juristen im Kanton Aargau bestens. «Seine übersetzten Honorare sind in unserer Branche seit Jahren ein Thema», sagt ein Rechtsanwalt, der Klienten vertritt, die durch R. P. geschädigt wurden. Das schade dem Image von Anwälten und Notaren. In die Schlagzeilen geriet R. P. vor drei Wochen. Die «Aargauer Zeitung» machte publik, dass die Staatsanwaltschaft seit über einem Jahr gegen den Lenzburger Notar ermittelt. Er wird verdächtigt, Geld von Stockwerkeigentümern und einer Wohnbaugenossenschaft veruntreut zu haben. Zudem machen Handwerker, die seine Villa renovierten, unbezahlte Rechnungen geltend. Seine Spuren hat R. P. auch in Aarberg hinterlassen. Dort beklagten sich Mieter, dass er ihnen als Hausverwalter die Nebenkostenabrechnungen immer wieder vorenthielt. Und zwei Gemeinschaften von Stockwerkeigentümern trennten sich von ihm, weil er teils Unterhaltsrechnungen nicht bezahlte und Abrechnungen nicht vorlegte. Vor drei Wochen weilte R. P., der seinen Wohnsitz mit «Wien» angibt, angeblich im Ausland. Gemäss Informationen dieser Zeitung soll er in den letzten Tagen aber in Aarberg und in der Innerschweiz gesehen worden sein. Die Staatsanwaltschaft Kanton Aargau beantwortet die Frage nicht, ob R. P. in Untersuchungshaft sitzt oder zur Verhaftung ausgeschrieben ist. Philippe Umbricht, leitender Oberstaatsanwalt, sagt nur: «Er steht uns zur Verfügung.» Weitere Informationen sind nicht zu erhalten, weil es «ein laufendes Strafverfahren» ist.
Warum nicht in U-Haft?
In Anwaltskreisen herrscht Kopfschütteln darüber, dass R. P. nicht längst in U-Haft sitzt. «Dabei besteht Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und die Gefahr, dass weitere strafbare Handlungen ausgeführt werden», sagt ein Aargauer Rechtsanwalt. Auch Gian Sandro Genna kann der Aargauer Staatsanwaltschaft in diesem Fall bisher kein Kränzchen winden. Er spricht von einem «schleppenden Verfahren». «Ich frage mich, warum die Behörden nicht früher reagiert und die Öffentlichkeit vor dem Geschäftsgebaren von R. P. geschützt haben.»
Aargau
Kritik an Staatsanwaltschaft Der Fall des Lenzburger Rechtsanwalts und Notars R. P. zieht im Kanton Aargau weitere Kreise. Ins Schussfeld der Kritik ist auch die Staatsanwaltschaft gekommen. Die «Aargauer Zeitung» berichtet in ihrer gestrigen Ausgabe über einen früheren Angestellten des Rechtsanwalts, der die Ermittlungen im Dezember 2010 ins Rollen gebracht hatte. Er hatte eine betroffene Wohnbaugenossenschaft zu einer Strafanzeige ermutigt und die Untersuchungsbehörde auf weitere Fälle hingewiesen. Doch aussagen durfte er bisher nicht, weil er auf rechtlichen Beistand pochte. Jetzt kritisieren er und seine Mitstreiter die Staatsanwaltschaft. Sie hätte verhindern sollen, dass R. P. weitere Klienten schädigte. Zudem sei das Verfahren fast das ganze Jahr 2011 sistiert gewesen.