Konolfingen - Banden-Chef muss hinter Gitter
Z. war der Kopf einer Einbrecherbande, deren erstes Ziel 2009 die Migros Konolfingen war. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf verurteilte ihn vor einem Jahr zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Das Obergericht hat diesen Entscheid nun bestätigt.
Immer mit dabei: der heute 33-jährige Mazedonier Z. Er ging zwar nicht selber in die Gebäude hinein und öffnete auch nicht die Tresore mit einem Winkelschleifer. Als Kopf der Bande aber bestimmte er die Einbruchsziele und organisierte den Transport. Während der Einbrüche hielt er sich stets in einiger Entfernung zum Tatort auf. Zudem organisierte er Unterkünfte für seine Einbrecherkumpane, die jeweils illegal in die Schweiz eingereist waren.
Soweit die Version, die das Regionalgericht Emmental-Oberaargau als wahr erachtete. Die Burgdorfer Richter verurteilten Z. vor Jahresfrist wegen banden- und gewerbsmässig begangenen Diebstahls und weiterer Delikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Z. zog das Urteil weiter an das Berner Obergericht. Dieses hat sich nun mit dem Fall beschäftigt.
Klar schuldig
Für die Oberrichter in Bern war der Fall klar: Z. ist schuldig. Das Obergericht bestätigte grösstenteils das Urteil des Regionalgerichts Emmental und rüttelte nicht an der unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Zuvor hatte der Anwalt von Z. argumentiert, dass kein Beweis für eine Beteiligung seines Mandanten an den Einbrüchen existiere; folglich hatte er auf unschuldig plädiert und eine Genugtuung in der Höhe von 38000 Franken gefordert. Und auch der Staatsanwalt gestand ein, dass die Beweislage «dürftig» sei. Einzig wurde ein DNA-Spur von Z. auf einem Einbruchswerkzeug festgestellt. Der Staatsanwalt liess gar verlauten, dass er sogar mit einer moderaten Reduktion der Strafe leben könne.
Für das Gericht um Präsident Andreas Weber war die Indizienlage jedoch zu eindeutig: Zweimal hatte die Polizei Z. mitten in der Nacht angehalten. In seinem Auto sassen jeweils die mittlerweile verurteilten Mittäter, daneben lagen Diebesgut und Einbruchswerkzeuge. Eine Hausdurchsuchung bei Z. förderte ebenfalls grössere Barbeträge sowie Trennscheiben zu Tage. Dass der Verurteilte selbst nach einer zwischenzeitlichen Inhaftierung mit seinen kriminellen Machenschaften fortfuhr, passte für das Gericht ins Bild.
Keine Gemütsregung
Z. zeigte während der Verhandlung keine Gemütsregung, obwohl für ihn viel auf dem Spiel stand. Denn es ging nicht nur um eine 34-monatige Gefängnisstrafe: Das Kreisgericht Thun hatte ihn 2008 bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Das Gericht hatte die Probezeit damals auf vier Jahre angesetzt. Die Delikte, für die Z. nun vom Obergericht verurteilt worden ist, fanden innerhalb dieser Probezeit statt. Die Freiheitsstrafe summiert sich deshalb auf insgesamt viereinhalb Jahre.