Kiesen - Wegen Drohung verurteilt

Der Bauunternehmer, der in Kiesen einen Gewerkschafter mit einer Schaufel bedroht hatte, wurde gestern in Schlosswil wegen versuchter Nötigung verurteilt: Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 5800 Franken.

Pascal Kupper, Berner Zeitung BZ
Es stand Aussage gegen Aussage gestern im Gericht in Schlosswil: Der Privatkläger, ein Gewerkschafter, beschuldigte einen Bauunternehmer, ihn auf einer Baustelle in Kiesen mit einer Schaufel bedroht und ihn mehrmals mit beiden Händen von sich gestossen zu haben. «Das hat mir Angst gemacht», sagte eine Gewerkschafterin, die gestern als Zeugin auftrat

Eine Frage der Distanz

«Ja, ich habe die Schaufel in die Luft gehalten und mit ihr auch auf den Boden geschlagen», räumte der Bauunternehmer ein. In der vorgängigen Einvernehmung hatte er jedoch behauptet, eine Distanz von einigen Metern zum Gewerkschafter eingenommen zu haben. Der Kläger sprach jedoch von einigen Zentimetern.

Strafe von 5800 Franken

Gerichtspräsident Marco Ferrari verurteilte schliesslich den Bauunternehmer aufgrund von Zeugenaussagen zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 580 Franken. Ferrari sah es nach Aussagen dreier Zeugen als erwiesen an, dass der Bauunternehmer versucht hatte, die drei anwesenden Gewerkschafter bei ihrer Arbeit zu behindern. Damit habe er ein Offizialdelikt begangen. «Diese Selbstjustiz, die hier praktiziert wurde, ist nicht akzeptabel», hielt der Gerichtspräsident fest. Dank der Tatsache, dass der Bauunternehmer keine Vorstrafen aufwies und trotz der Tatsache, dass das Vergehen nahe an der «vollendeten Nötigung» war, fiel das Urteil gemäss Ferrari schliesslich «milde» aus.

Ausserdem wurde dem Angeschuldigten nebst der bedingten Geldstrafe mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren eine Busse von 500 Franken wegen der Stösse gegen den Gewerkschafter auferlegt.

Bereits im Frühling 2008 hatte der Fall für Aufsehen gesorgt: Am 29. April kreuzten zwei Gewerkschafter und eine Gewerkschafterin auf einer Baustelle in Kiesen auf, um dem Verdacht von Lohndumping und Schwarzarbeit nachzugehen, sowie die Arbeiter über arbeitsrechtliche Sachverhalte aufzuklären.

Besuche verteidigt

Der Verdacht ist bis heute nicht offiziell erhärtet. Bei dem Besuch kam es zum Disput mit dem Bauunternehmer. «Sie dürfen gerne in den Pausen oder nach Feierabend vorbeischauen», sagte der Bauunternehmer. Ferrari verteidigte allerdings unangemeldete Gewerkschaftsbesuche.

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Erstellt: 04.07.2009
Geändert: 04.07.2009
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