Kiesen - Tempo 30 ausgebremst
Die geplante Tempo-30-Zone in Kiesen scheint gebodigt: Nachdem das Projekt durch mehrere Beschwerden blockiert war, hat der Gemeinderat beschlossen, es einzustellen. An der Gemeindeversammlung vom 4. November soll der Beschluss aufgehoben werden.
Tobias Kühn, tobias.kuehn@bern-ost.ch
Obwohl das Bundesgericht auf die private Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht eingetreten ist, will der Gemeinderat das Projekt nicht weiterführen. Das Verwaltungsgericht hatte nämlich entschieden, dass die Gemeinde die vorgesehenen Massnahmen für die Bahnhofstrasse neu beurteilen muss.
"Somit müsste die ganze Planung inklusive Gutachten, Untersuchungen etc. für die Tempo 30-Zone überarbeitet werden", schreibt der Gemeinderat im Chisener-Info. Gegen das Resultat könnte dann auch wieder der Rechtsweg beschritten werden - mit entsprechendem Kosten- und Zeitaufwand. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Projekt einzustellen. Er beantragt der Gemeindeversammlung vom 4. November 2016, den Beschluss aus dem Jahr 2012 aufzuheben.
Die Gemeindeversammlung hatte damals mit 57- Ja zu 53 Nein-Stimmen dem Vorschlag des Gemeinderates zugestimmt, auf der Bahnhofstrasse und allen einmündenden Strassen eine Tempo-30-Zone einzurichten.
Der Regierungsstatthalter hatte zwei Beschwerden auf diesen Beschluss in erster Instanz abgewiesen. Diesen Entscheid haben die Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht angefochten, welches die Beschwerde teilweise gut hiess.
"Somit müsste die ganze Planung inklusive Gutachten, Untersuchungen etc. für die Tempo 30-Zone überarbeitet werden", schreibt der Gemeinderat im Chisener-Info. Gegen das Resultat könnte dann auch wieder der Rechtsweg beschritten werden - mit entsprechendem Kosten- und Zeitaufwand. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Projekt einzustellen. Er beantragt der Gemeindeversammlung vom 4. November 2016, den Beschluss aus dem Jahr 2012 aufzuheben.
Die Gemeindeversammlung hatte damals mit 57- Ja zu 53 Nein-Stimmen dem Vorschlag des Gemeinderates zugestimmt, auf der Bahnhofstrasse und allen einmündenden Strassen eine Tempo-30-Zone einzurichten.
Der Regierungsstatthalter hatte zwei Beschwerden auf diesen Beschluss in erster Instanz abgewiesen. Diesen Entscheid haben die Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht angefochten, welches die Beschwerde teilweise gut hiess.