Kiesen - Regierungsstatthalter tritt nicht auf die Tempo-30-Beschwerden ein

Zwei Stimmberechtigte der Gemeinde Kiesen reichten Beschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2012 und die Abstimmung über die Einführung einer Tempo-30-Zone ein. Der Regierungsstatthalter tritt auf die beiden Beschwerden nicht ein. Die Beschwerdeführenden hatten es unterlassen, allfällige Mängel bereits an der Gemeindeversammlung zu rügen.

Res Reinhard, res.reinhard@bern-ost.ch
An der Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2012 wurde unter Traktandum 4 über die Einführung einer Tempo-30-Zone im Dorfgebiet beraten. Aus der Mitte der Versammlung wurden drei  Rückweisungsanträge eingereicht, welche alle abgelehnt wurden. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 57 gegen 53 Stimmen angenommen.

Abstimmungsergebnis „nur dank Manipulation“

Gegen die Gemeindeversammlung und den Beschluss zur Tempo-30-Zone wurden beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland zwei Beschwerden eingereicht. Die Beschwerdeführenden machten unter anderem geltend, an der Versammlung habe ein Durcheinander geherrscht und ein Teil der Anwesenden hätte gar nicht gewusst, worüber eigentlich abgestimmt werde. Gegner der Verkehrsvorlage seien ignoriert und das Abstimmungsergebnis nur dank Manipulationen erreicht worden.

Rüge nicht sofort vorgebracht

Der Regierungsstatthalter tritt nun auf die Beschwerden gar nicht ein. Zur Begründung führt er aus, dass sich aus dem einerseits in der Bundesverfassung, andererseits im Gemeindegesetz verankerten Grundsatz von Treu und Glauben Verhaltensgebote ableiten lassen. Wer demzufolge die Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften an einer Gemeindeversammlung behauptet, muss seine Rüge sofort vorbringen. Wer dies nicht tut, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.


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Erstellt: 07.12.2012
Geändert: 07.12.2012
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