Kiesen - Regierungsstatthalter tritt nicht auf die Tempo-30-Beschwerden ein
Zwei Stimmberechtigte der Gemeinde Kiesen reichten Beschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2012 und die Abstimmung über die Einführung einer Tempo-30-Zone ein. Der Regierungsstatthalter tritt auf die beiden Beschwerden nicht ein. Die Beschwerdeführenden hatten es unterlassen, allfällige Mängel bereits an der Gemeindeversammlung zu rügen.
Abstimmungsergebnis „nur dank Manipulation“
Rüge nicht sofort vorgebracht
Der Regierungsstatthalter tritt nun auf die Beschwerden gar nicht ein. Zur Begründung führt er aus, dass sich aus dem einerseits in der Bundesverfassung, andererseits im Gemeindegesetz verankerten Grundsatz von Treu und Glauben Verhaltensgebote ableiten lassen. Wer demzufolge die Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften an einer Gemeindeversammlung behauptet, muss seine Rüge sofort vorbringen. Wer dies nicht tut, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.