Kiesen - Lerch weist Beschwerden gegen Tempo-30-Zone ab

Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat die Beschwerden gegen die auf der Bahnhofstrasse vorgesehene Tempo-30-Zone abgewiesen. Der Gemeinderat habe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen gehandelt.

gbs/pd, Berner Zeitung BZ

Im Mai 2013 hatte der Gemeinderat von Kiesen auf der Bahnhofstrasse und allen einmündenden Strassen eine Tempo-30-Zone angeordnet. Gegen die geplante Verkehrsmassnahme erhoben einen Monat später diverse Privatpersonen sowie Gewerbetreibende beim zuständigen Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland insgesamt vier Beschwerden.

Die Beschwerdeführer rügten unter anderem, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer solchen Zone nicht gegeben seien. Sie machten zudem geltend, die Anordnung von Tempo 30 schade den Gewerbebetrieben und sei insgesamt unverhältnismässig. Im Zentrum der Beschwerden stand insbesondere die geplante Temporeduktion auf der Bahnhofstrasse im Dorfkern (wir berichteten).

Im Einklang mit dem Gesetz

Gestern teilte Regierungsstatthalter Christoph Lerch nun mit, dass er die Beschwerden gegen die angeordnete Tempo-30-Zone alle abgewiesen habe. Lerch hatte sich vor bald einem Jahr – im Beisein von einigen seiner Mitarbeiter, Sachverständigen sowie Gegnern und Befürwortern der Geschwindigkeitsbegrenzung – vor Ort ein Bild der Situation gemacht. «Er kommt zum Schluss, dass der Gemeinderat Kiesen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt hat», heisst es in der gestern versandten Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramts.

Baugesuch ist zurzeit sistiert

Wie Christoph Lerch auf Anfrage präzisiert, betrifft der jetzt kommunizierte Entscheid lediglich die Verkehrsmassnahme Tempo 30: «Das kantonale Verwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgehalten, dass Verkehrsmassnahmen und damit verbundene Baugesuche separat behandelt werden.» Die unterlegenen Beschwerdeführer hätten nun bis Ende Februar Zeit, den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. «Ist dies nicht der Fall, kann das zurzeit sistierte Baugesuch zur Realisierung der Tempo-30-Zone neu aufgenommen werden», erklärt Regierungsstatthalter Lerch das Vorgehen. Auch gegen das Baugesuch sind dann wiederum Einsprachen möglich.


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Erstellt: 29.01.2015
Geändert: 29.01.2015
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