Kiesen - Häuser für Wohnen und Gewerbe

In Kiesen liegt die Überbauungsordnung Pintli auf. Hinter dem Restaurant Bahnhof sind Wohn- und Gewerbehäuser geplant.

MAZ / Berner Zeitung BZ
Seit gestern liegt in Kiesen die Überbauungsordnung (ÜO) Pintli öffentlich auf. Sie setzt die Eckpfeiler für die Überbauung des Landes hinter dem Restaurant Bahnhof, dem «Pintli», das der ÜO ihren Namen gegeben hat. Zwischen dem Mattenweg und der Chlinaustrasse, sind Wohn- und Gewerbebauten geplant.

Ein Baufeld nur für Gewerbe

Die ÜO, welche in den letzten gut vier Jahren ausgearbeitet wurde, sieht vor, dass gegen die Bahnlinie hin «zwingend ein einzelner zweigeschossiger Gebäudekomplex zu stellen» sei. Dies, um die Bauten, die weiter weg von der Bahn zu liegen kommen, vor Lärm zu schützen. Wohnungen sollen im Gewerbebau nur möglich sein, «sofern nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der Lärmschutzverordnung erfüllt sind».

Weiter ist ein zweites Baufeld vorgesehen, in dem zweigeschossige Einfamilienhäuser, Doppeleinfamilienhäuser, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser gebaut werden können. Diese können als Wohn- oder Gewerberaum genutzt werden. Das dritte Baufeld sieht schliesslich Platz für Einfamilien- oder Doppeleinfamilienhäuser vor. Während im Baufeld für den reinen Gewerbebau ein Flachdach möglich ist, müssen die Gebäude in den anderen beiden Feldern mit Satteldächern gedeckt werden.

Zweck der Überbauung ist gemäss den aufliegenden Unterlagen «die Neugestaltung des nordwestlichen Siedlungsrandes» – sprich: Das Dorf gegen das Aaretal und die Bahnline baulich neu abzuschliessen. Erschlossen wird das Gebiet der ÜO von der Bahnhofstrasse über den Mattenweg und die Chlinaustrasse. Je nach Anordnung der Gebäude ist es möglich, bis zu zehn Häuser zu bauen.

Baugesuche noch heuer?

Es waren die früheren Eigentümer, welche die Ausarbeitung der ÜO Pintli 2005 in Angriff genommen haben. Ein Teil des Landes haben die Eigentümer mittlerweile an die Stein & Garten Zryd AG verkauft, welche unter anderem ihre Firmengebäude in Kiesen bauen will.

Die Auflage der ÜO dauert noch bis zum 6. April. Gibt es Einsprachen, werden laut Gemeindeschreiber Heinz Aebersold Einspracheverhandlungen geführt; der Gemeinderat entscheidet, ob die Einsprachen gutgeheissen werden oder nicht. Sofern auch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung grünes Licht gibt, könnte die ÜO noch heuer rechtskräftig werden und konkrete Baugesuche könnten folgen.

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Erstellt: 09.03.2010
Geändert: 09.03.2010
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