Kanton erteilt Bewilligung: Auf dem Bolliger Flugbrunnenareal kann gebaut werden

Die Schulanlage Flugbrunnen mit der Turnhalle und das Verwaltungsgebäude der Gemeinde Bolligen können abgebrochen werden. Das hat Regierungsstatthalter Christoph Lerch entschieden. Gleichzeitig hat er die Baubewilligung für eine Wohnüberbauung mit 74 Wohneinheiten erteilt.

pd/abu, info@bern-ost.ch

In seinem Bauentscheid betreffend der Wohnsiedlung Flugbrunnen in Bolligen musste sich der Regierungsstatthalter mit insgesamt 14 Einsprachen auseinandersetzen, schreibt das Regierungsstatthalteramt in seiner Mitteilung. Unter anderem kritisierten Anwohnende die Volumen der Gebäudekörper, die Verkehrszunahme oder Beeinträchtigungen des Naturschutzes.

 

Während des Baubewilligungsverfahrens habe sich Statthalter Christoph Lerch mit den Einsprachen auseinandergesetzt. In seiner Prüfung und Interessensabwägung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Interessen gelangte er zum Schluss, dass das Bauvorhaben "die massgebenden Bauvorschriften einhält und die Einsprachen öffentlich-rechtlich unbegründet sind."

 

Bauherrin ist die Frutiger AG in Gümligen. Das Land gehört der Einwohnergemeinde und soll im Baurecht abgegeben werden. Nebst den Wohnungen sind auch Flächen für gewerbliche Nutzung und für Dienstleitungen geplant.


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Erstellt: 23.12.2020
Geändert: 23.12.2020
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