Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen
Oberdiessbach
Gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 10. März 2014 treten rückwirkend auf 1. Januar 2014 das teilrevidierte Reglement über die Übertragung der Wasserversorgung in Oberdiessbach und das Wasserversorgungsreglement für den Ortsteil Bleiken mit dazugehöriger Gebührenverordnung in Kraft.
Die beiden Erlasse können bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und sind unter www.oberdiessbach.ch einsehbar.
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Erstellt:
21.03.2014
Geändert: 27.03.2014
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