Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen

Oberdiessbach

Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 5. November 2014 treten folgende Anhänge in Gemeindeerlassen auf 1. Januar 2015 in Kraft.

  • Anhang 1 bis 5 zum Feuerwehrreglement der Gemeinde Oberdiessbach
  • Anhang 2 (Gebührenverordnung) zum Stromversorgungsreglement der Gemeinde Oberdiessbach


Die revidierten Erlasse können bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und sind unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.

Der Gemeinderat


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Erstellt: 13.11.2014
Geändert: 13.11.2014
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