Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen
Oberdiessbach
Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 5. November 2014 treten folgende Anhänge in Gemeindeerlassen auf 1. Januar 2015 in Kraft.
- Anhang 1 bis 5 zum Feuerwehrreglement der Gemeinde Oberdiessbach
- Anhang 2 (Gebührenverordnung) zum Stromversorgungsreglement der Gemeinde Oberdiessbach
Die revidierten Erlasse können bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und sind unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.
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Erstellt:
13.11.2014
Geändert: 13.11.2014
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