Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen

Oberdiessbach

Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 26. Januar 2017 tritt der teilrevidierte Gebührentarif zum Gebührenreglement (Anpassung der Gebühren für die Feuerungskontrolle) rückwirkend auf 1. Januar 2017 in Kraft.

Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.

Der Gemeinderat

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Erstellt: 02.02.2017
Geändert: 02.02.2017
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