Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen

Oberdiessbach

Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 19. Oktober 2016 tritt die totalrevidierte Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV rückwirkend per 1. Februar 2016 in Kraft.

Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.

Der Gemeinderat

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Erstellt: 03.11.2016
Geändert: 03.11.2016
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