Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen
Oberdiessbach
Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 19. Oktober 2016 tritt die totalrevidierte Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV rückwirkend per 1. Februar 2016 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.
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Erstellt:
03.11.2016
Geändert: 03.11.2016
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