Inkraftsetzung eines Gemeindeerlasses
Oberdiessbach
Gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 tritt das Reglement für die Spezialfinanzierung «Verwendung von Buchgewinnen des Finanzvermögens» am 7. Dezember 2015 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch einsehbar.
Der Gemeinderat
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch einsehbar.
Der Gemeinderat
Kontakt
Nachricht senden
Statistik
Erstellt:
17.12.2015
Geändert: 17.12.2015
Klicks heute:
Klicks total: