Inkraftsetzung eines Gemeindeerlasses

Oberdiessbach

Gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 tritt das Reglement für die Spezialfinanzierung «Verwendung von Buchgewinnen des Finanzvermögens» am 7. Dezember 2015 in Kraft.

Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch einsehbar.

Der Gemeinderat

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Erstellt: 17.12.2015
Geändert: 17.12.2015
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