Inkraftsetzung eines Gemeindeerlasses

Oberdiessbach

Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 13. November 2013 tritt die teilrevidierte Organisationsverordnung des Gemeinderats auf 1. Januar 2014 in Kraft.

Die Revision umfasst den Umgang mit Geschäftsakten, das Visum von Rechnungen und ergänzt die Aufgaben der jeweiligenRessorts im Gemeinderat und in der Verwaltung. Frühere Begriffe werden durch die aktuelle Fassung ersetzt.

Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.

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Erstellt: 22.11.2013
Geändert: 22.11.2013
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