Inkraftsetzung eines Gemeindeerlasses
Oberdiessbach
Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 27. März 2013 tritt der revidierte Anhang I zum Personalreglement auf 1. Januar 2014 in Kraft.
Es wurden die Jahresentschädigung für den Gemeinderat, den Gemeindepräsidenten und das Taggeld angepasst. Die Anpassung beschliesst der Gemeinderat gestützt auf Art. 26 des Personalreglements.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.
Es wurden die Jahresentschädigung für den Gemeinderat, den Gemeindepräsidenten und das Taggeld angepasst. Die Anpassung beschliesst der Gemeinderat gestützt auf Art. 26 des Personalreglements.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.
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Erstellt:
06.09.2013
Geändert: 06.09.2013
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