Inkraftsetzung eines Erlasses
Mirchel
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung)
Der Gemeinderat beschloss am 1. Juni 2016 die
– Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES
Die Verordnung trat sofort in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
Mirchel, 13. Juni 2016
GEMEINDERAT MIRCHEL
Der Gemeinderat beschloss am 1. Juni 2016 die
– Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES
Die Verordnung trat sofort in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
Mirchel, 13. Juni 2016
GEMEINDERAT MIRCHEL
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Erstellt:
16.06.2016
Geändert: 16.06.2016
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