Hundetaxe 2016
Oberdiessbach
Alle Einwohner/innen von Oberdiessbach (inklusive der Ortsteile Aeschlen und Bleiken) haben für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag 1. August das Mindestalter von 6 Monaten erreicht hat, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Abgabe beträgt Fr. 60.– pro Hund.
Bei uns registrierte Hundehalter/innen erhalten in der zweiten Hälfte des Monates August 2016 eine Rechnung.
Falls sich seit dem letzten Bezug Änderungen ergeben haben (kein bzw. neuer oder anderer Hund), werden die Hundehalter/innen aufgefordert, dies der Finanzverwaltung bis spätestens 19. August 2016 persönlich am Schalter, schriftlich oder telefonisch (031 770 27 37) zu melden. Es sind auch Hunde anzumelden, welche am Stichtag das Mindestalter für die Hundetaxe 2016 noch nicht erreicht haben.
Seit 2007 müssen alle Hunde mit einem nummerierten Mikrochip gekennzeichnet sein. Aus diesem Grund verzichten wir darauf, Kontrollmarken abzugeben. Die Meldepflicht der Hundehalter/innen gegenüber der Gemeinde bleibt jedoch nach wie vor bestehen.
Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht können mit einer Busse geahndet werden.
Die Hundehalter/innen haben zudem unabhängig von der Hundetaxe sämtliche Mutationen beim AMICUS (Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch) direkt zu melden.
Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Finanzverwaltung Oberdiessbach
Kontakt
Nachricht senden
Statistik
Erstellt:
29.07.2016
Geändert: 29.07.2016
Klicks heute:
Klicks total: