Hundetaxe 2014

Oberdiessbach

Alle Einwohner/innen von Oberdiessbach (inklusive der Ortsteile Aeschlen und Bleiken) haben für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag 1. August das Mindestalter von 6 Monaten erreicht hat, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Abgabe beträgt Fr. 60.– pro Hund.

Bei uns registrierte Hundehalter/innen erhalten in der zweiten Hälfte des Monates August 2014 eine Rechnung.

Falls sich seit dem letzten Bezug Änderungen ergeben haben (kein bzw. neuer oder anderer Hund), werden die Hundehalter/innen gebeten, dies der Finanzverwaltung bis spätestens 18. August 2014 schriftlich oder telefonisch (031 770 27 37) zu melden.

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem nummerierten Mikrochip gekennzeichnet sein. Aus diesem Grund verzichtet die Gemeinde Oberdiessbach darauf, Kontrollmarken abzugeben. Die Meldepflicht der Hundehalter/innen gegenüber der Gemeinde bleibt jedoch nach wie vor bestehen.

Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht können mit einer Busse im doppelten Betrag der geschuldeten Taxe geahndet werden.

Die Hundehalter/innen haben zudem unabhängig von der Hundetaxe sämtliche Mutationen beim ANIS (Telefon 031 371 35 30 oder www.anis.ch) direkt zu melden.
Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Statistik

Erstellt: 31.07.2014
Geändert: 31.07.2014
Klicks heute:
Klicks total: