Hochwasserschutz bei Rubigen: Wasserfallen lässt nicht locker
In der Beschwerdesache Sofortmassnahmen zum Hochwasserschutz an der Aare bei Rubigen fährt Kurt Wasserfallen schweres Geschütz auf: Das Verwaltungsgericht habe bestätigt, dass die vom Kanton durchgeführten Rodungsarbeiten illegal waren.
sda / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Wer vorsätzlich ohne Berechtigung rode, habe mit Gefängnis oder Busse bis zu 100 000 Franken zu rechnen, teilte Gemeinde- und Nationalrat Wasserfallen, der hier als Privatmann handelt, am Montag mit.
Regierungspräsident Mario Annoni sieht dies ganz anders. Weil es sich um eine zonenkonforme Baute handle, brauche es die Rodungsbewilligung gar nicht. Deshalb könne auch nicht die Rede davon sein, dass die aufschiebende Wirkung zu Unrecht entzogen worden sei.
Beim kantonalen Verwaltungsgericht verlautete auf Anfrage, es habe in der Sache selber nicht zu entscheiden. Es prüfe in diesem Verfahren einzig die Beschwerdelegitimation Wasserfallens, die im Moment nicht erwiesen sei.
www.aarewasser.ch
www.rubigen.ch
Regierungspräsident Mario Annoni sieht dies ganz anders. Weil es sich um eine zonenkonforme Baute handle, brauche es die Rodungsbewilligung gar nicht. Deshalb könne auch nicht die Rede davon sein, dass die aufschiebende Wirkung zu Unrecht entzogen worden sei.
Beim kantonalen Verwaltungsgericht verlautete auf Anfrage, es habe in der Sache selber nicht zu entscheiden. Es prüfe in diesem Verfahren einzig die Beschwerdelegitimation Wasserfallens, die im Moment nicht erwiesen sei.
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