Hochwasserschutz bei Rubigen: Rodungsbewilligung von Kanton nicht eingeholt

Der Kanton hat für die Rodung von 44 000 Quadratmetern Wald an der Aare bei Rubigen keine Bewilligung eingeholt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) lädt nun den Kanton ein, dies nachträglich zu tun. Die Bäume sind allerdings schon gefäll

sda / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Die Aufforderung des BAFU geht auf eine aufsichtsrechtliche Anzeige des Nationalrats und Stadtberner Gemeinderats Kurt Wasserfallen (FDP) gegen das Hochwasserschutz-Projekt bei Rubigen zurück. In gleicher Frage war Wasserfallen als privater Beschwerdeführer beim Bundesgericht abgeblitzt. Die Lausanner Richter hatten ihm die Beschwerdenberechtigung abgesprochen.

Wald wächst nach

Beim Wasserbauprojekt Hunzigenau in der Gemeinde Rubigen ging es um die Frage, ob das Fällen der Bäume eine Rodung oder nur ein Holzschlag darstellt, sagte Regierungspräsident Werner Luginbühl (SVP) am Donnerstag auf Anfrage zu einem Artikel im "Bund".

Bei einer Rodung geht es um die Zweckentfremdung von Wald, beim Holzschlag geht es um ein vorübergehendes Befreien eines Geländes von Bäumen, wo gleichenorts später wieder Wald nachwächst. Die kantonale Fachstelle Wald habe das Entfernen der Bäume in der Hunzigenau nicht als Rodung taxiert, zumal später wieder Bäume nachwachsen werden.

"Ärgerlich"

Das BAFU sieht dies anders. "Sollte der Kanton einen Fehler gemacht haben, dann ist das ärgerlich", sagte Luginbühl. Ärgerlich sei aber auch, dass hier ein Rechtsstreit in einer Frage des Hochwasserschutzes losgetreten worden sei, in der ausser "Herr Wasserfallen niemand dagegen ist".

Der Kanton werde nun den Entscheid des Bundesamtes prüfen, so Luginbühl. Möglicherweise müsse dann nachträglich ein Rodungsgesuch eingeholt werden. So oder so eine Formsache: Die Bauarbeiten bei Rubigen stehen bereits vor dem Abschluss.

www.rubigen.ch

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Erstellt: 13.07.2006
Geändert: 13.07.2006
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