Habstetten - Flachdächer haben Platz

Die Beschwerdeführer sind abgeblitzt: Flachdächer stören das traditionelle, von Sattel- und Walmdächern geprägte Dorfbild nicht, findet jetzt auch das Verwaltungsgericht.

Stephan Künzi, Berner Zeitung BZ
Die Gegner von Flachdachhäusern in Habstetten haben eine weitere empfindliche Niederlage erlitten. Nachdem sie mit ihren Argumenten schon bei Gemeinde und Kanton keinen Erfolg gehabt hatten, sind sie nun auch vor der nächsten Instanz abgeblitzt: Das Verwaltungsgericht hat ihre Beschwerde gegen zwei geplante Mehrfamilienhäuser am Spittelhausweg abgelehnt.

Wie schon in den Verfahren zuvor hatten sich Beschwerdeführer auch diesmal auf das Baureglement von Bolligen berufen, das das dörfliche Habstetten bewahren will und angepasste Dachformen verlangt. Mit einem Blick auf die von Sattel- und Walmdächern geprägte Dachlandschaft war für sie klar, dass Flachdächer dazu nicht gehören.

Schon heute uneinheitlich

Ganz anders argumentiert nun das Verwaltungsgericht. Es weist zuallererst darauf hin, dass das Reglement für Habstetten kein generelles Flachdachverbot enthalte. Und fügt dann an: In der für das Ortsbild so wichtigen Südansicht seien die neuen Mehrfamilienhäuser gar nicht zu sehen. Umso prägender seien die stattlichen Einzelhöfe mit ihren weit ausladenden Dächern sowie die Campagne Hubelgut.

Anders sieht die Sache aus der Sicht von Norden her aus. Wobei das Gericht relativiert: Bereits heute präsentiere sich die Dachlandschaft aus diesem Blickwinkel sehr uneinheitlich. Die Firste zeigen in verschiedene Richtungen, zudem falle die Dachneigung sehr unterschiedlich aus. Das Gericht weist sogar auf zwei bestehende Gebäude hin, die aus der Ferne betrachtet als Flachdachbauten erschienen – kurz: In diesem Umfeld fügten sich die strittigen Mehrfamilienhäuser sehr gut ein. Zumal sie von Volumen und Struktur her erst noch «eine gewisse Kleinmassstäblichkeit» aufnähmen, wie sie auch rundherum zu beobachten sei.

Statt ein Baukörper nun zwei

Das Gericht erinnert daran, dass die Bauherrschaft zuerst nur ein grosses Gebäude aufstellen wollten. Auf Druck der Bolliger Behörden unterteilten sie es in die beiden nun geplanten Baukörper auf.

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Erstellt: 30.05.2014
Geändert: 30.05.2014
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